arzteVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 193

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bisher eingeschränkte Verordnungsbefugnis von Fachärztinnen und Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie bei Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege aufgehoben.

Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Zusatzweiterbildung erhalten damit künftig das gleiche Verordnungsrecht wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie.

Bisher gilt, dass Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagnosesicherung durch andere Leistungserbringer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen können und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Veröffentlichung der Fachnews finden Sie unter diesem Link
https://www.g-ba.de/service/fachnews/221/
und im beigefügten Dokument der Fachinformation. Den Beschluss vom 20. Oktober 2022 finden Sie auf der Homepage des G-BA.


Dokumente zum Download

Psychiatrische_häusliche_Krankenpflege-_Erweiterte_Verordnungskompetenz_für_Fachärztinnen_und_Fachärzte_mit_Zusatzweiterbildung_Psychotherapie_-_Gemeinsamer_Bundesausschuss.pdf (178 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Bundesteilhabegesetz/doc/Psychiatrische_h%C3%A4usliche_Krankenpflege-_Erweiterte_Verordnungskompetenz_f%C3%BCr_Fach%C3%A4rztinnen_und_Fach%C3%A4rzte_mit_Zusatzweiterbildung_Psychotherapie_-_Gemeinsamer_Bundesausschuss.pdf

Foto:
©praktischarzt.de