www.barrierefreiheitfueralle Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 222

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Im Koalitionsvertrag wurden dringend notwendige Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit vereinbart. Gut ein Jahr später scheint die Bundesregierung nicht viel weiter gekommen zu sein: Die Eckpunkte beschreiben bekannte Probleme und wiederholen im Wesentlichen, was bereits vereinbart war.

Neues zum Verfahren verbirgt sich im letzten Eckpunkt. De Bundesregierung plant eine "Bundesinitiative Barrierefreiheit", die unter Federführung des BMAS eingerichtet werden soll. Ziel ist es, "(...) die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen gemeinsam voranzubringen und darüber hinaus für mehr Barrierefreiheit zu werben. Dafür werden die Ressorts gemeinsam Meilensteine festlegen. Die Bundesregierung wird im Zuge der Bundesinitiative prüfen, welche weiteren Vorhaben für die Verbesserung der Barrierefreiheit notwendig sind. Die Bundesregierung wird bei allen Vorhaben der Bundesinitiative Barrierefreiheit Diversität berücksichtigen." Die Bundesinitiative wird durch einen Beirat begleitet, in dem Menschen mit Behinderungen, Länder und Kommunen, die Wirschaft, die Arbeitnehmerseite und Forschende vertreten sein sollen.

Darüber hinaus werden folgende Vorhaben aufgeführt:

1. Übergeordnete Gesetzgebung zur Barrierefreiheit:

Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Barrierfreiheitsstärkungsgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit dem Ziel, Barrierefreiheit im öffentlichen und privaten Bereich voranzutreiben.Barrierefreier Ausbau der Beratungsangebote der BundesregierungStärkung der Bundesfachstelle BarrierefreiheitEinrichtung eines Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache/Gebärdensprache

2. Barrierefreiheit im Bereich Mobilität

Abschaffung der Ausnahmen im Personenbeförderungsgesetz, die Abweichungen vom Ziel erlauben, vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu schaffen (bis 2026)Ausbau barrierefreier Mobilitätsstaionen im ÖPNVBarrierefreiheit der Verkehrsstationen in der Eisenbahninfrastruktur des Bundes im Rahmen regulärer Ersatzinvestitionen und bei NeubauvorhabenBarrierefreies Reisen wird in den Eckpunkten zur Nationalen Tourismusstrategie adressiert

3. Barrierefreiheit im Bereich Bauen und Wohnen

Im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum diskutiert die Bundesregierung mit den Bündnismitgliedern u.a. eine Reform der Musterbauordnung hinsichtlich der Anzahl barrierefreier und rollstuhlnutzbarer Wohnungen pro GebäudeAlle öffentlichen Gebäude des Bundes sollen barrierefrei werdenIm Rahmen des Investitionsprogramms für ca 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen soll unter anderem auch die Barrierefreiheit gestärkt werden

4. Barrierefreiheit im Bereich Gesundheit

Der Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen soll unter breiter Beteiligung aller maßgeblichen Interessenvertretungen und Organisationen erarbeitet werden.Förderung barrierefreier Teilhabemöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie durch Finanzierung digitaler Technologien aus der PflegeversicherungInnovative Konzepte für neue Hilfsangebote im Schutzsystem für gewaltbetroffene Frauen sollen so entwickelt werden, dass auch Frauen mit Behinderungen profitieren

5. Barrierefreiheit im Bereich Digitales

Prüfung der Machbarkeit einer technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten MedienplattformVerbesserung der Barrierefreiheit im Bereich Notruf, bei Vermittlungsdiensten für gehörlose und hörbeeinträchtige Endnutzer*innen und bei der Nutzung von TelekommunikationsdienstenBeteiligung von Menschen mit Behinderung bei der Entwicklung von IT-Produken im Rahmen der Umsetzung des OnlinezugangsgesetzesVerbesserung des barrierefreien Zugangs zu digitalen Finanzdienstleistungen wird geprüftUmstellung des Schwerbehindertenausweises auf einen digitalen Teilhabeausweis wird geprüft

Es bleibt zu hoffen, dass die genannten Ziele auch erreicht werden. Sicher ist nichts, denn explizit wird erwähnt, dass sofern Kosten entstehen nur umsetzbar ist, was in der Kompetenz des Bundes liegt und im Rahmen von Haushaltsverhandlungen vereinbart wird.

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