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Kategorie: Heimspiel

Bau der Goethehöfe und des Romantikmuseums am Goethehaus in Frankfurt

 

Rebecca von der Wien und pia

 

Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Das war eine schwere Geburt und eine schwierige auch. Denn es galt viel Feinsinn zu entwickeln, wie man die verschwiemelten Verhältnisse rund um das Goethehaus aufdröseln kann, um tatsächlich das sehnlichst erwünschte Romantikmuseum bauen zu können.

 

Dieses schwierige Unterfangen galt sowohl den Besitzverhältnissen, wie auch den ungünstigen Raumvorgaben, die durch die vorhandenen Bauten ihre Grenzen fand und deshalb ein Maß gefunden werden mußte, aus Disparatem so etwas wie aus einem Guß zu fabrizieren. Was nicht geht. Hier nun geht es also, nachdem der politische Entschluß zum Bau gefaßt wurde, allein um die verwickelten Durchführungen.

 

Zur Erinnerung: Das Romantikmuseum war vor Jahren in der Planung schon voll finanziert, wobei die Stadt Frankfurt mit der Parlamentsmehrheit von Schwarz-Grün seitens der Stadt den Bau kippte, weil sie ihren 25 Prozent Anteil nicht mehr zahlen wollte, womit auch die zugesagten Anteile von Bund und Land hinfällig gewesen wären und eine Initiative Kultur- und Zahlungswilliger – das ist nicht dasselbe! - Millionen zu sammeln anfing, was dann insgesamt - durch Vorpreschen des OB Peter Feldmann (SPD) beschleunigt - für die Stadtregierung so peinlich wurde, daß es gar nicht mehr anders ging, als die abgesagte Zusage in einen erneuten Beschluß zum Bauen wandelte.

 

Nun hat Bürgermeister Olaf Cunitz am 27. November eine Magistratsvorlage unterzeichnet und in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben, die den Weg frei macht für den Bau der sogenannten Goethehöfe und des Romantikmuseums in der Frankfurter Innenstadt. Mit der Vorlage wird sowohl der Verkauf städtischer Grundstücke am Großen Hirschgraben 17 als auch die Vergabe eines Erbbaurechts für die Flächen am Großen Hirschgraben 19-23 in die Wege geleitet.

 

Durch die Bebauung des Kauf- und des Erbbaugrundstücks kann in diesem wichtigen innerstädtischen Quartier ein bauliches Ensemble entstehen, dass sich um einen Innenhof gruppiert, an den nördlich das Goethehaus angrenzt“, beschreibt Cunitz das Konzept. „Es ist eine besondere Form der Konversion, mit der bisherige Büroflächen in einen außergewöhnlichen Ort umgewandelt werden, der durch seine Mischung aus Kultur, Wohnen und Gastronomie sowohl für Frankfurter als auch für Gäste hochattraktiv sein wird.“

 

Beide Areale gehen – entsprechende Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt – an die ABG Frankfurt Holding, die auch die Bebauung errichtet. Am Großen Hirschgraben 17 wird eine neue Wohnbebauung realisiert. Der bestehende Cantate-Saal, ein Veranstaltungsraum für Theateraufführungen, wird dabei in diese Bebauung integriert. Das bereits zugunsten der Frankfurter Aufbau AG (FAAG) bestehende Erbbaurecht wird von der ABG übernommen und der Bestand des Cantatesaals durch eine Dienstbarkeit für die Stadt Frankfurt abgesichert. Am Großen Hirschgraben 19-23 wird das Romantikmuseum errichtet. Die Grundstücke hierfür bleiben im Eigentum der Stadt Frankfurt, die nun ein Erbbaurecht für die ABG bestellt, das nach Fertigstellung des Museums von der ABG an den Träger des Museums, das Freie Deutsche Hochstift, übertragen werden wird.

 

Der Kaufvertrag umfasst eine Fläche von knapp 1.500 Quadratmetern mit einem Kaufpreis von rund 3,3 Millionen Euro. Damit verbunden ist eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Gastronomienutzung im Erdgeschoss binnen vier Jahren nach Vertragsabschluss. Der Erbbauvertrag umfasst eine Fläche von rund 660 Quadratmetern, die für eine Laufzeit von 99 Jahren für einen symbolischen Erbbauzins von einem Euro im Jahr zum Zweck des Baus des Romantikmuseums vergeben wird. Auf die Erhebung eines marktüblichen Erbbauzinses wird so lange verzichtet, wie die Flächen ausschließlich im Sinne der gemeinnützigen Aufgaben des Freien Deutschen Hochstifts genutzt werden. Es gilt eine Bauverpflichtung zur Errichtung eines Museumsgebäudes binnen vier Jahren nach Vertragsabschluss. Der gemeinsame Zugang zu den beiden Liegenschaften wird durch gegenseitige Grunddienstbarkeiten beziehungsweise Baulasten gesichert.

 

Na also. Geht doch.