br.de coronatestKundenservice der WELT zu Corona vom letzten Freitag, Serie: 27. 1

WELT Corona-Update

Hamburg (Weltexpresso) - Wann kommt wie und für wen die Impfpflicht? Und kommt sie überhaupt? Zumindest, was die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheitswesen anbelangt, gibt es nun etwas Klarheit: Sie kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht am Freitag, indem es im Eilverfahren ablehnte, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen.

Zugleich wird aber auch deutlich, wie groß der Widerstand gegen die Maßnahme ist: Bis zum 3. Februar sind 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägern beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article236830351/Bundesverfassungsgericht-lehnt-Eilantrag-gegen-Pflege-Impfpflicht-ab.html?&sc_src=email_1747966&sc_lid=169885081&sc_uid=raKDXZXdCb&sc_llid=11184&sc_cid=1747966&cid=email.crm.redaktion.newsletter.corona&sc_eh=eaa34f92ee875df71


Und weitere Fragen bleiben offen: Denn die Entscheidung bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsgemäß ist – dies muss noch im Hauptverfahren geprüft werden, wie die Richter klarstellten.

Zugleich nehmen die Vorschläge für eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren konkrete Formen an. Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am Freitag einen ausgearbeiteten Entwurf vor –für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“.

Laut Entwurf sollen die Krankenkassen zunächst bis zum 15. Mai 2022 alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder den Genesenenstatus haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse.

Noch ist das allerdings nur ein Vorschlag: In diesem Frühjahr wollen die Abgeordneten im Bundestag über die bis dahin vorgelegten Gesetzesentwürfe abstimmen. Mehr Details finden Sie auf welt.de.
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Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz lag am Freitag bei 1472; innerhalb von 24 Stunden wurden laut Robert-Koch-Institut (RKI) 240.172 Corona-Neuinfektionen registriert. Dies war der erste Rückgang im Wochenvergleich seit Jahresbeginn – am Freitag vor einer Woche wurden noch 248.838 neue Fälle bestätigt.



DER GERSEMANN DER WOCHE

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Mit den Meldungen von Donnerstag dieser Woche stieg die Zahl der Corona-Fälle in Deutschland seit Pandemiebeginn auf etwas mehr als zwölf Millionen. Bemerkenswert ist: Von der elften bis zur zwölften Million dauerte es ganze fünf Tage.

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Coronatests haben neue Konditionen
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