boersenblatt.netKleinunternehmen bekommen zusätzlich Hessen-Mikroliquidität

Eric Fischling

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Ulrich Caspar, Präsident der IHK Frankfurt am Main, hat die IHK-Mitglieder aufgerufen, die Möglichkeit zur Nutzung der verschiedenen Programme genau zu prüfen. „Jeder Unternehmer sollte sich die Corona-Programme von Bund und Land vorbehaltlos anschauen und die Hilfen in Anspruch nehmen. Die Programme sind im Rahmen des Notwendigen einfach gestrickt, erfordern wenig Aufwand, und wenn die Online-Server einmal richtig laufen und die Unterlagen richtig vorbereitet sind, dauert die Antragstellung nur wenige Minuten.“

Kleinunternehmen und Soloselbständige haben damit bis zu 10.000 Euro als Zuschuss zur Hand, um einen coronakrisenbedingten Liquiditätsengpass auszugleichen. Es wird auch wichtig sein, daß denen, die sonst mit solchen Formularen zur Kreditaufnahme und Unterstützung nichts zu tun haben, Hilfestellung zu geben, die Angebote auch nutzen zu können. Damit sind vor allem die Ein-Personen-Geschäfte gemeint, die vor allem im Kulturbereich als Alleinunternehmer fungieren und denen durch die Schließung aller kultureller Einrichtungen hundert Prozent des Einkommens entfällt. Doch diese Klientel ist sonst von der IHK nicht in großem Stil vertreten, weil sie nicht Mitglieder der IHK sind. Die IHK allerdings hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Unternehmungen zu unterstützen und tut dies auch.

Deshalb Caspar wies auf ein neues Angebot hin, das ab Freitag beantragt werden kann. „Kleinunternehmen in Hessen haben jetzt eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewältigung von finanziellen Engpässen! Das Direktdarlehen „Hessen Mikroliquidität“ der WIBank Hessen eröffnet weitere Perspektiven für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind“, sagte Caspar.

„Mit der zusätzlichen Mikroliquiditätshilfe wird die tief gestaffelte Palette der Förderprogramme und Finanzierungshilfen von Bund und Land in Hessen noch einmal sinnvoll ergänzt“, sagte Caspar. Förderungsfähig sind natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Mitarbeitende (Vollzeitstellen) haben. Es können nur unternehmerische Tätigkeiten gefördert werden, die vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.

Je Antragstellendem kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro gewährt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für 6 Monate ab dem 13. März 2020 orientieren. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei. Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a. Die WIBank kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen, sofern die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben.

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Antragsunterlagen sind auf der Webseite der WIBank erhältlich unter https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074. Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main senden ihren ausgefüllten Antrag dann nebst Anlagen per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.