med wildschweinFür Menschen keine gesundheitliche Gefahr – trotzdem sollten Verbraucher Verhaltensregeln beachten

Cordula Passow

Freiburg (Weltexpresso)  – In den vergangenen Jahren sind in einigen Ländern Ost-, Nordost-, und Mitteleuropas vermehrt Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten; im Sommer 2017 wurden erstmals auch in Tschechien und Rumänien Infektionen bei Wild- beziehungsweise Hausschweinen registriert.

Die zunehmende geographische Ausbreitung der Infektion erhöht das Risiko, dass die ansteckende und fast immer tödlich verlaufende Tierseuche auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Um das Risiko eines Ausbruchs in Deutschland zu minimieren, ist Wachsamkeit vor allem seitens Landwirten, Viehhändlern, Jägern und Tierärzten gefragt. Aber auch Verbraucher sollten bestimmte Verhaltensregeln beachten, etwa beim Entsorgen tierischer Lebensmittel. Für Menschen geht weiterhin keine gesundheitliche Gefahr vom Erreger der Afrikanischen Schweinepest aus, teilt die Gesellschaft für Virologie (GfV) mit.

Die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland könnte zu schweren Verlusten im Bestand der Hausschweine führen und damit gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. „Die Gesundheit des Menschen ist durch das Virus jedoch nicht in Gefahr, weder durch den Kontakt mit Tieren, noch durch den Verzehr von kontaminiertem Fleisch. Erkranken können ausschließlich Haus-, Wild-, Busch-, oder Warzenschweine“, sagt Professor Dr. Dr. Thomas Vahlenkamp, Vorsitzender der Kommission Virale Tierseuchen der Gesellschaft für Virologie (GfV).

Das Virus wird direkt von Tier zu Tier oder aber indirekt, etwa über rohe oder nicht erhitzten Fleisch- und Wurstwaren von Schweinen, die mit dem Virus infiziert waren, übertragen. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann außergewöhnlich lange überleben – so ist es beispielsweise mehrere Monate in manchen Fleisch- und Schinkenwaren nachweisbar. „Dieser Umstand erhöht das Risiko, dass sich der Erreger durch den Transport von nicht durchgegartem Fleisch infizierter Schweine verbreitet“, so Vahlenkamp. Auch unachtsam entsorgte Speisereste mit Schweinefleisch können zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest hierzulande beitragen, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Verbraucher sollten deshalb darauf achten, bei Picknicks oder auf Rastplätzen Essensreste nicht liegen zu lassen, beziehungsweise diese so zu entsorgen, dass Wildschweine sie nicht fressen können. „Das Verfüttern von unerhitzten Speiseresten an Hausschweine ist unter anderem zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und einer damit eventuell verbundenen schnellen Ausbreitung von Tierseuchen, strikt verboten“, sagt Vahlenkamp.

Personengruppen, die regelmäßig mit Haus- oder Wildschweinen in Kontakt kommen – etwa Jäger, Viehhändler oder Tierärzte – sind zu verstärkter Wachsamkeit aufgerufen. So sollten beispielsweise Jäger auf Fallwild achten, also auf verendete Wildschweine, die nicht erlegt wurden.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASPV) gehört zum Genus Asfivirus innerhalb der Familie der Asfarviridae. Afrikanische Warzen- und Buschschweine beherbergen das Virus und bilden ein natürliches Reservoir. Bei diesen Tieren verläuft die Infektion jedoch ohne Symptome. Bei hiesigen Haus- und Wildschweinen kann die Infektion sehr unterschiedlich verlaufen, unter anderem treten hohes Fieber, allgemeine Schwäche oder Atembeschwerden auf. Für hiesige Haus- und Wildschweine ist die Afrikanische Schweinepest fast immer tödlich.

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Info: 

Die wissenschaftliche Stellungnahme der GfV zur Afrikanischen Schweinepest finden Interessierte unter: http://www.g-f-v.org/node/745

Literatur:

- Website Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft, Tierseuchen, abgerufen am 23.11.2017. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html