Weltgeschichte auf den Kopf gestellt

Klaus Jürgen Schmidt

Nienburg/Weser (Weltexpresso) – Die Maya sind ein indigenes Volk bzw. eine Gruppe indigener Völker in Mittelamerika, die insbesondere aufgrund der von ihnen im präkolumbischen Mesoamerika gegründeten Reiche und ihrer hoch entwickelten Kultur bekannt sind. Wissenschaftler wussten bisher nur, dass die Maya ähnlich anderen mesoamerikanischen Völkern an einen zyklischen Charakter der Zeit glauben.

Die Rituale und Zeremonien sind eng mit den astronomischen und irdischen Zyklen der Natur verbunden. Immer wiederkehrende Vorgänge werden systematisch beobachtet und in verschiedenen Kalendern verzeichnet.

Die Erforschung der Mythologie der Maya konnte sich bisher nur auf die Interpretation sehr weniger Quellen stützen und ist Gegenstand anhaltender wissenschaftlicher Debatten. Gesichert scheint jedoch, dass die Maya sich den Kosmos in (mindestens) drei Ebenen gegliedert vorstellen, nämlich Unterwelt, Erde und Himmel.

Jetzt machte die Wissenschaft eine weltumwälzende Entdeckung: Der Kosmos der Maya erlaubt offenbar eine Umkehr der Zeit!

Bisher galt es als sicher, dass 1511 unserer Zeitrechnung 13 spanische Schiffbrüchige auf Yucatán landeten, wo zu diesem Zeitpunkt 16 unabhängige Fürstentümer existierten. Als der Konquistador Hernán Cortés 1519 auf Yucatán ankam, lebten nur noch zwei von ihnen, so war es in den von der katholischen Kirche verwalteten Annalen aufgezeichnet. Einer der Überlebenden, ein Gerónimo de Aguilar, sei mit Cortés weiter nach Mexiko gezogen und habe ihm als Übersetzer gedient.

Doch in Wahrheit scheint diese geschichtliche Darstellung mit der Wirkung eines soeben entziffertes Maya-Dokumentes umgekehrt worden zu sein:

„Abschiebungsanordnung: Zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit Mesoamerikas oder einer terroristischen Gefahr kann die oberste Landesbehörde gegen einen Ausländer ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen (§ 58a AufenthG). Grundlage einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG ist eine auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose. Die Abschiebungsanordnung muss nicht mit einer Ausreisefrist versehen werden und ist sofort vollziehbar; einer Abschiebungsandrohung bedarf es nicht.“

Wissenschaftlern ist es allerdings noch nicht gelungen, das Siegel dieser Anordnung zu entziffern:


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