Bildschirmfoto 2018 08 09 um 23.52.54Vorgezogener Urnengang bereits im Januar oder Februar?

Jacques Ungar

Tel Aviv (Weltexpresso) - Der Beschluss des Obersten israelischen Gerichtshofs, wonach die Knesset bis zum 2. Dezember ein neues Gesetz zur Rekrutierung von Jeschiwastudenten in die Armee verabschieden müsse, erhöht die Wahrscheinlichkeit von vorgezogenen Parlamentswahlen bereits anfangs 2019, konkret zwischen Ende Januar und Ende Februar.

Die Regierung hatte um eine Ausdehnung von sieben Monaten des Datums von Ende September gebeten, um das Gesetz zu verabschieden. Diese sieben Monate hätten der gegenwärtigen Regierung unter Netanyahu gestatten können zu warten, bis die Wintersession der Knesset in ihre Vor-Pessach-Pause übergeht. Es gab immer noch eine geringe Chance, dass die nächsten Wahlen an dem vom Gesetz vorgegebenen Datum vom Dienstag, 5. November hätten stattfinden können. Das wäre ein ebenso seltener wie gewaltiger Erfolg für Netanyahu und sein Team gewesen.

Die Chancen darauf, dass solches Tatsache werden würde, sind nun aber praktisch auf den Nullpunkt gesunken. Alle Koalitionsparteien müssten nämlich, wie Gil Hoffman am Mittwoch in der «Jerusalem Post» schreibt, Kompromisse eingehen und den von den IDF empfohlenen Rahmen für die Rekrutierung der Jeschiwaschüler praktisch ohne Änderungen verabschieden.

Wenn es um Wahlen geht, ziehen Politiker es aber vor, auf Kompromisse zu verzichten und ihre politischen Muskeln spielen zu lassen, um ihrer Wahlbasis zu beweisen, dass sie ihnen gut dienen. Die einzige Chance darauf, dass dies geschehen wird, ist laut Hoffman, wenn die Parteichefs in Netanyahus Koalition alle beschliessen, dass sie die Wahlen möglichst weit verschieben wollen, weil sie darauf warten wollen, dass General-Staatsanwalt Avichai Mandelblit Premier Netanyahu wegen Bestechung vor Gericht bringt. - Höhere Mathematik? Mitnichten, höchstens der schillernde Alltag für das sein Haupt allwöchentlich erhebende israelische Wahlgespenst.

Foto:
Das Knesset-Gebäude in Jerusalem
© tachles

Info:
Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 9. August 2018