F frankfurt tourismusKFA verfassungsgemäß aber ungerecht und unzureichend – Staatsgerichtshof erkennt Sonderbedarfe Frankfurts als Metropole an

Heinz Haber

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Am Mittwoch, 16. Januar, hat der Staatsgerichtshof das Urteil zur Kommunalen Grundrechtsklage gegen das KFA-Neuordnungsgesetz bekannt gegeben, die die Stadt Frankfurt angestrengt hatte. Der Hessische Staatsgerichtshof hat nun in seinem Urteil zwar die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) bestätigt und die Klage der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen. Aber er erkennt  Sonderbedarfe der Metropole an und betont eine Beobachtungspflicht des Landes in Bezug auf eine ausgabengerechte Finanzausstattung, aus der sich auch gegebenenfalls eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft ergeben kann.

Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker zum Urteil: „Der Staatsgerichtshof hat die Klage der Stadt zwar zurückgewiesen, er erkennt die besondere Rolle von Frankfurt am Main als Metropole jedoch an. Gleichzeitig hat der Staatsgerichtshof unterstrichen, dass es sich bei der Berücksichtigung Frankfurts als Metropole nicht um eine bedarfsunabhängige Privilegierung oder ein ‚Geschenk‘ handelt, wie dies das Land noch in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hatte, sondern auf der Annahme besonderer Bedarfe beruht. Das Gesetz ist nach Auffassung des Staatsgerichtshofes zwar verfassungsmäßig, bleibt aber nach unserer Auffassung ungerecht und unzureichend für unsere Stadt Frankfurt am Main. Wir haben in den vergangenen Jahren viele Gespräche mit der Landesregierung über die Ausgestaltung des KFA geführt. Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung die besonderen Belange und Kostenstrukturen der Stadt Frankfurt am Main bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen daher das Urteil als Grundlage für weitere Gespräche mit der Landesregierung nutzen.“

Becker weiter: „Frankfurt ist die einzige Metropole in Hessen mit vielfältigen von ihr wahrgenommenen Funktionen, von denen als Wirtschaftsmotor das gesamte Land profitiert. Zudem wächst unsere Stadt stetig, was sich auf zentrale Themen wie Soziales, Mobilität, Infrastruktur, Bildung und andere große Herausforderungen auswirkt. Mit seinen Ausführungen zum Urteil hat der Staatsgerichtshof die Metropolfunktion Frankfurts anerkannt, auch wenn er dem Land einen erheblichen Gestaltungsspielraum in der Mittelzuordnung zugestanden hat.“

Die Stadt Frankfurt ist als wachsende Metropole mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Unter anderem sorgt der Bau neuer Schulen und Kindergärten sowie der notwendigen Infrastruktur für anhaltende wachsende Defizite. Der aufgestellte Haushalt 2019 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung 2020-2022 weist Jahresfehlbeträge von 163,51 Millionen Euro (2019), 73,63 Millionen Euro (2020), 69,27 Millionen Euro (2021) und 37,02 Millionen Euro (2022) aus. Im Finanzplanungszeitraum wird damit von 2019 bis 2022 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von 343,43 Millionen Euro planerisch abgebildet, der vollständig aus der vorhandenen Rücklage des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden kann. Der planerische Rücklagenbestand wird Ende 2022 bei 68,79 Millionen Euro liegen.

„Frankfurt am Main war, ist und bleibt solidarisch gegenüber allen anderen hessischen Kommunen. Natürlich müssen stärkere Schultern auch mehr tragen. Das tun wir auch. Ich möchte an dieser Stelle aber explizit darauf hinweisen, dass alleine durch den Entzug der Grunderwerbssteuereinnahmen der Stadt Frankfurt seit 2011 bereits rund eine Milliarde Euro an Einnahmen weggenommen wurde.“

Da für den Sommer 2019 ohnehin eine Evaluation des KFA anstehen würde, will Becker diesen Prozess und den Zeitkorridor konstruktiv nutzen: „Wir werden gegenüber dem Land weiter für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung für unsere Stadt eintreten und die entsprechenden Gespräche führen“, sagt Becker abschließend.

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