p Fridays for Future Demo am 20. SeptemberKritik am Klimabeschluss der Bundesregierung

Klaus Philipp Mertens

Frankfurt am Main (Weltexpresso) – Ein Rechtsstaat ist durch Gebote und Verbote gekennzeichnet. Zur unantastbaren Würde jedes Einzelnen gehört beispielsweise das strafbewehrte Verbot des Tötens, des Stehlens, der Beleidigung oder der Diskriminierung.

Was in der Verfassung und den sie ergänzenden Gesetzen noch fehlt, ist das explizite Verbot der Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die massenhaft praktizierte schlechte Tat erdrückt noch immer das sich erst allmählich entwickelnde Bewusstsein, der Menschheit im Allgemeinen und sich selbst im Besonderen durch falsches Handeln zu schaden. Die vom Menschen durch Raubbau betriebene Veränderung des Weltklimas beeinträchtigt jedoch mittlerweile das Leben des Normalbürgers in einem Maße, dass letzterer nur durch Ignoranz darüber hinwegsehen kann. Ein friedlich-schiedliches Ausweichen oder sich selbst Belügen helfen nicht weiter. Es bedarf des Handelns. Und mutmaßlich einer Diktatur der Vernunft, die ethisch einzugrenzen ist.

Entlang der Empfehlungen und angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung habe ich eine längst nicht vollständige Liste der Grausamkeiten, die zu unser aller Wohl umzusetzen sind, erstellt:

Autoproduzenten, die ihre Fahrzeuge in Deutschland verkaufen, müssen nach einem bestimmten Faktor (errechnet aus dem umgekehrten Verhältnis zur Umweltverträglichkeit der Modelle plus der Anzahl der Neuwagen plus schuldhafter Unfallbeteiligung des Fahrzeugtyps abzüglich Rabatt für E-Technik) in einen Fond einzahlen, aus dem künftig allein die Kosten für Straßenbau, Straßenerhalt und die gesellschaftlichen Folgen des Straßenverkehrs aufgebracht werden. Diese Maßnahmen folgen den Prinzipien: Schluss mit der verdeckten Subventionierung eines Wirtschaftszweigs durch den Steuerzahler. Übernahme von Verantwortung durch die Produzenten.

Die nachfolgenden Vorschriften, die rasch durchsetzbar wären, folgen einerseits der Erkenntnis, dass Energieverbrauch und Emissionen abhängig sind von der Fahrzeuggeschwindigkeit sowie zweitens davon, dass Größe und Leistungsfähigkeit eines Fahrzeugs ebenfalls dessen Energieverbrauch und Emissionen bestimmen.
Die erste Stufe bestünde in einem Gesetz, das die Höchstgeschwindigkeit für PKWs regelt. Sie würde innerörtlich 30 km/h, auf Landstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 120 km/h betragen.
Die zweite Stufe beträfe direkt Motorleistung, Fahrzeuggewicht und nominellen Kraftstoffverbrauch. Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart der Personenbeförderung dienen, aber ein Volumen von 6,5 Kubikmetern übersteigen oder deren nachzuweisender Benzin- bzw. Dieselverbrauch 10 Liter/100 km übersteigt (Drittelmix aus Stadtverkehr, Landstraße, Autobahn), gelten als Nutzfahrzeuge, die nur mit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelenkt werden dürfen. Für diese Baureihen gelten zudem die Höchstgeschwindigkeiten für LKWs und dieselben Einschränkungen hinsichtlich Abstellen/Parken.

Diese Grundsätze wären sinngemäß auf die Luftfahrt zu übertragen. Flugbenzin (Kerosin) als fossiler Kraftstoff unterliegt ab sofort der einheitlichen Besteuerung dieser Energieträger. Kerosin, das bei Abflug in einem Land aufgenommen wurde, dessen Steuersätze unterhalb der deutschen Regel liegen, muss nach der Landung nachversteuert werden; denn es hat das Klima beeinträchtigt und die Folgen werden alsbald auch hier spürbar sein. Die Reduzierung von Emissionen lässt sich zusätzlich durch eine Begrenzung von Starts und Landungen erreichen. Ein Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr wäre eine sinnvolle Ergänzung der steuerlichen Maßnahmen.

Automobilproduzenten ist eine Kapitalbeteiligung an Unternehmen der fossilen Energiegewinnung (Steinkohle, Braunkohle, Öl, Gas) untersagt. Umgekehrt dürfen letztere keinerlei Gesellschaftsanteile an ersteren erwerben. Die Verzahnung dieser Industrien hat bereits in den 1950er Jahren verhindert, dass alternative Antriebstechniken wie die mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzelle für den Massenverkehr weiterentwickelt wurden.

Da auch ökologisch produzierter elektrischer Strom (der derzeit noch nicht ausschließlich verfügbar ist) nicht der Verschwendung dient, ist insbesondere die um sich greifende Nonsens-Kommunikation kritisch zu hinterfragen. Erste Resultate dieses Überdenkens führen zu folgenden Verboten:
Der Gebrauch von Smartphones ist außerhalb von Privatgebäuden nur dort gestattet, wo er ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung erlaubt wird. Ihr Gebrauch in/auf Fahrzeugen des Individualverkehrs, ebenso wie der durch Fußgänger in Fußgängerzonen sowie an Ampeln und Überwegen ist grundsätzlich untersagt.

Ein künftiges, auf klimafreundlicher Energie basierendes Verkehrskonzept soll wesentlich auf einem preisgünstigen und engmaschigen öffentlichen Personennahverkehr, auf dem Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn (das auch vier Fünftel der Güter zu transportieren hätte), auf kleinen Elektro-Automobilen mit Brennstoffzellen (vorzugsweise für Randlagen und ländliche Regionen) sowie auf Fahrrädern beruhen.
Dieses Konzept wird nicht ohne steuernde Elemente auskommen. Deswegen ist es notwendig, dass der Staat weiß, wer sich wie fortbewegt. Das schließt eine Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht sämtlicher Fahrzeuge ein, wie sie bereits von PKWs, Bussen, LKWs und Motorrädern bekannt ist. Auch für Fahrräder und Tretroller ist eine Fahrerlaubnis notwendig, die nach entsprechendem Unterricht (bei Kindern in der Grundschule) und nach bestandener Prüfung erteilt wird (etwa ab dem 10.Lebensjahr).

In diesem Kontext ist auch der Anlieferverkehr, speziell der des Online-Handels, kritisch zu überdenken. Die Zustellung an der Haustür durch schlecht bezahlte Boten, die der Altersarmut entgegenwachsen, ist zugunsten dezentraler Abholläden mit zusätzlichen Warensortimenten aufzugeben.

Da der Mensch entwicklungsgeschichtlich ein Geher ist, genießen Fuß- und Wanderwege in Stadt, Dorf und Landschaft eine besondere Priorität.

Die Emission durch industrielle Produktion darf nicht durch einen so genannten Zertifikatshandel zu einem ökologischen Freiraum werden. Es muss das sofortige Ziel sein, diese Emissionen auf null zu senken. Für eine Übergangszeit bis längstens 2030 werden diese Emissionen mit mindestens 150 Euro pro Tonne COշ besteuert. Die Einnahmen dienen der Schaffung von ökologischer Infrastruktur, vorrangig in bislang vernachlässigten Regionen.

Auch die Ernährung, insbesondere die auf Massentierhaltung basierende Fleischproduktion, kann in der bisherigen Weise nicht aufrechterhalten werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (z.B. auf 25 Prozent, bislang sind es 7) auf Produkte der konventionellen Landwirtschaft wäre eine erste Maßnahme. Das Ziel aber muss eine drastische Reduzierung der Nutztierhaltung und damit ein Ökolandbau sein, der auch den sparsamen Gebrauch von Wasser sowie das Verbot von Pestiziden einschließt. Denn Lebensmittel müssen dem gesunden Leben dienen, dem der Menschen und auch dem der Tiere.

Ebenso steht die energetische Neustrukturierung der Wohnungen auf der Agenda dringender Umwälzungen. Eine umfassende Ausstattung sämtlicher Häuser mit Solar- und Wärmepumpentechnik lässt sich mutmaßlich nur durch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse herbeiführen. Hierbei müsste der Grundsatz gelten, dass die Erde (= Grund und Boden) nur zur jeweils vorübergehenden Nutzung (maximal für die Dauer eines Menschenlebens) erworben werden kann. Denn sie befindet sich im Eigentum aller und folglich in keinem persönlichen.

Das alles könnte, ja es müsste, ein Anfang sein.

Die Apologeten des Neoliberalismus werden dennoch Zeter und Mordio schreien. Christian Lindner (FDP) wird mal wieder das Zeitalter von Verboten, Planwirtschaft und Bürokratisierung angebrochen sehen und sich vor TV-Kameras in Rage reden. Die SPD wird leider auch dieses Mal die Signale überhören (siehe den aktuellen Klimakompromiss), sich nicht entscheiden können und sich vertagen auf den Tag ihres endgültigen Untergangs. CDU/CSU werden mantrahaft die Mitte der Gesellschaft als Kronzeugen für ihr Nichthandeln und ihren Widerstand bemühen und ängstlich registrieren, dass die Töchter und Söhne dieser Mitte überproportional bei den „Fridays for Future“ mitmachen. Bliebe noch die AfD, die den menschengemachten Klimawandel für die Propaganda von Volksfeinden hält, die den Austausch der Bevölkerung im Schilde führen. Also wird sie auf Blut, Boden und alte Besitzstände und nicht zuletzt auf die Überlebensfähigkeit der Dummheit pochen. Darin sollte sie sich hoffentlich täuschen.

Foto:
Fridays for Future-Demo am 20. September 2019
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