krieg dhm.deHelmut Oberlander gehörte Todestruppe an

Redaktion tachles

Ottawa (Weltexpresso) - Das Oberste Kanadische Gericht weigerte sich, sich die Berufung eines ehemaligen Nazis anzuhören, der mit der Deportation riskieren muss, nachdem er sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen vor sechs Jahrzehnten die kanadische Staatsbürgerschaft angeeignet hatte. Helmut Oberlander, 95, hat nach dem richterlichen Beschluss keine weiteren Berufungsmöglichkeiten mehr.

Seit 1994 wendete sich Oberlander vier Mal an die Gerichtsbarkeit, nachdem er die kanadische Staatsbürgerschaft erlangt hatte, die er durch lügenhafte Aussagen bekommen hatte, als er 1954 das Land betrat.

Er wurde 1960 Bürger, ohne seine Kriegsvergangenheit zu enthüllen: Er war Übersetzer für die Einsatzkommandos mobiler Tötungstruppen, die während des Kriegs zwischen 1941 und 1943 Juden in der ehemaligen Sowjetunion ins Visier nahmen. 1995 wurde Oberlander, dem selbst nie der Mord an Juden zur Last gelegt worden war, berühmt, als das kanadische Bundesgericht befand, es sei «vernünftig», ihm die Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

David Matas, Rechtsberater der kanadischen Menschenrechtsliga des Bnai Brith, sprach von einer «sehr positiven Entscheidung des Gerichts». Die Bundesregierung müsse nun den nächsten Schritt unternehmen und Oberlander unverzüglich aus Kanada entfernen. Oberlander, ein in der Ukraine geborener ethnischer Deutscher, behauptete, ein niedrigrangiger Übersetzer für die Einsatzkommandos gewesen zu sein, die unter Druck eingezogen worden seien. Er selber habe sich nie an Mordtaten beteiligt, und man hätte ihn erschossen, hätte er zu fliehen versucht. Später war Oberlander Infanterist in der deutschen Armee.

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Nachdruck des Artikels mit freundlicher Genehmigung aus dem Wochenmagazin TACHLES vom 10. Dezember 2019