csm BibliothekLesesaal CC3.0Unported 4a67f8d288Ehemaliger Nazijurist Palandt  nicht länger Aushängeschild

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) – Nach langem Zögern hat der C.H. Beck- Verlag in München dem Drängen nachgegeben und sich zur Umbenennung des Standard-Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, des kurz als Palandt bezeichneten juristischen  Sammelwerkes, bereit erklärt.  Es soll nicht länger nach dem  einstigen  NSDAP-Mitglied Otto Palandt,  einem Nationalsozialisten der ersten Stunde, benannt werden. Nach der Machtübernahme durch die Nazis wurde Palandt sofort Mitglied der NSDAP und stellte seine juristisches Wissen vollständig in den Dienst des Naziregimes.

Nach Angaben der Zeitung „Vorwärts“ ging die Initiative 2016 von dem Hamburger Studenten Janwillem van de Loo aus, der sch dabei von dem der SPD angehörenden ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalt und Initiator  des Auschwitz-Prozesses, Fritz Bauer, habe inspirieren lassen. Die von ihm gegründete überparteiliche Initiative „Palandt umbenennen“ habe den Beck-Verlag 2017 in einem ausführlichen und vertraulichen Brief um die Umbenennung des BGB-Kommentars gebeten.

Nachdem der Verlag eine Namensänderung unter Verweis auf die nach Kriegsende erfolgte Entnazifizierung Palandts abgelehnt hatte, ging die Initiative mit ihrer Forderung an die Öffentlichkeit und wurde dabei von prominenten SPD Mitgliedern wie Heiko Maas und Katarina Barley unterstützt.  Im Rechtsausschuss des Bundestages unterstützten alle Parteien mit Ausnahme der FDP und der AfD das Anliegen. Daraufhin wies der Verlag  in einem kurzen Vorspann auf Palandts Nazivergangenheit hin.

Die Hamburger Initiative hielt das nicht für ausreichend und kritisierte das Verhalten als „verkapptes Tätergedenken“. Daraufhin lenkte der Verlag endgültig ein  Auch zwei andere juristische Standardwerke mit Namen von Personen, die von der NS-Zeit her belastet sind, sollen umbenannt werden, die Gesetzessammlung Schönfelder sowie die Loseblattsammlung zum Grundgesetz von Maunz/Dürig. An die Stelle von Schönfelder tritt der Vorsitzende der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages , Mathias Habersack, und für den Loseblattkommentar zum Grundgesetz zeichnen künftig  die Juristen Dürig, Herzog und Scholz verantwortlich.

Damit verschwindet endgültig ein Name in der Versenkung, der in der Nachkriegszeit unrühmlich von sich reden gemacht hat, der Name von Theodor Maunz, der als Kommentator des Grundgesetzes zu Ruhm und Ehre gelangt ist, obwohl er mit einem der schlimmsten Verächter der Demokratie im Bunde war, mit Gerhard Frey, Herausgeber der neonazistischen „Nationalzeitung“. Nach dessen Tod würdigte  das Blatt Maunz als den „wunderbaren Wegbegleiter“ von Frey, der über Jahrzehnte hinweg unter einem Pseudonym für die „Nationalzeitung“ geschrieben habe. Ihm hatte es Frey offensichtlich auch zu verdanken, dass mehr als 500 Strafverfahren gegen ihn ohne Ergebnis geblieben sind

Van de Loo kommentierte seinen Erfolg mit den Worten: „Wir müssen erinnern, nicht vergessen; denn die Geschichte endet nicht.“

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