Zum Tod des verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten

Kurt Nelhiebel

Bremen (Weltexpresso) - Nein, nicht die so genannte Ruck-Rede ist das Wichtigste, das der verstorbene ehemalige Bundespräsident Roman Herzog der Nachwelt hinterlassen hat, wie uns die Medien in ihrer Kurzsichtigkeit glauben machen wollen, viel wichtiger ist seine Rede zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus.

Die Ruck-Rede vom 26. April 1997 war nach innen gerichtet,  an die eigenen Landsleute, die andere, die Rede vom 19. Januar 1996, richtete sich an die Weltöffentlichkeit,  an die europäischen Völker, die unter der Naziherrschaft gelitten haben, an die in alle Welt verstreuten Überlebenden und die Hinterbliebenen der Opfer des Holocaust. Ähnlich wie der Kniefall Willy Brandts vor dem Mahnmal für die Opfer des Warschauer Ghettoaufstandes bewegte diese Rede die Herzen der Menschen.

In der  Ruck-Rede wandte sich Herzog an die deutschen Eliten in Politik, Wirtschaft, Medien und gesellschaftlichen Gruppen. Bei ihnen vermisse er die Fähigkeit und den Willen, das als Richtig erkannte auch durchzustehen. „Ich rufe auf zur inneren Erneuerung! Durch Deutschland muss ein Ruck gehen. Wir müssen Abschied nehmen von liebgewordenen Besitzständen. Alle sind angesprochen, alle müssen Opfer bringen, alle müssen mitmachen.“ Viel scheint nicht hängen geblieben zu sein von dieser Rede, sonst hätte die Kluft zwischen Arm und Reich in den seither verflossenen zwanzig Jahren nicht so tief werden dürfen.

Roman Herzog war in seinem Denken und Handeln ein Konservativer, aber einer von denen,  die den Blick für das Wesentliche und das Wahre niemals verlieren. So manchen aus den eigenen Reihen missfiel es, dass Herzog Liebgewordenes in Zweifel zog. „Ich glaube nicht“, sagte er als frisch gekürter Bundespräsident, „dass Nationalgefühl oder gar Nationalstolz – diesem Begriff begegne ich mit allergrößter Vorsicht – noch ein Movens für unser Volk sein kann.“ Deutschland möge der Welt unverkrampft und nicht mit gefletschten Zähnen gegenübertreten.

Zu denen, die sich von solchen Aussagen zutiefst irritiert fühlten, gehörten die Vertriebenen, die selbst nach der völkerrechtlichen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze ihre Träume von der Wiedergewinnung der verlorenen gegangenen Ostgebiete nicht aufgeben wollten. Sie beschimpften Roman Herzog als „Vaterlandsverräter“, weil er 1996 in seiner Rede auf der zentralen Veranstaltung des Bundes der Vertriebenen zum Tag der Heimat allen Ansprüchen auf ehemals deutsche Gebiete eine Absage erteilt hatte. Der Bundespräsident fühlte sich von dem Vorwurf tief getroffen. Zornig erwidert er: „Das habe ich nicht nötig, mir das von Ihnen sagen zu lassen. Schämen Sie sich!“

Geschehen ist das im selben Jahr, in dem Herzog im Bundestag seinen Entschluss erläuterte, den 27. Januar, den Tag der Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen, künftig als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus zu begehen. Ihm sei es wichtig,  sich daran zu erinnern, wie alles begonnen habe, sagte er damals. Viele hätten sich schuldig gemacht, aber die entscheidende Aufgabe sei es, eine Wiederholung – wo und in welcher Form auch immer – zu verhindern. Dazu gehöre beides: „Die Kenntnis der Folgen von Rassismus und Totalitarismus und die Kenntnis der Anfänge, die oft im Kleinen, ja sogar im Banalen liegen können“. Mit Rechtsnormen allein ließen sich die Menschen nicht immunisieren. Dazu bedürfe es zusätzlicher Anstrengungen. Das sei der Grund gewesen, den 27. Januar mit Zustimmung aller Parteien zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu erklären.

„Ich weiß“, fuhr  der Bundespräsident fort, „dass die menschliche Sprache nicht ausreicht, in einer kurzen Formel das zum Ausdruck zu bringen, was damit wirklich gemeint ist. ‚Opfer des Holocaust’ wäre ein zu enger Begriff gewesen, weil die nationalsozialistische Rassenpolitik mehr Menschen betroffen hat als die Juden…So habe ich es bei der in unseren Sprachgebrauch eingegangenen Formulierung ‚Opfer des Nationalsozialismus’ belassen . . .Ich verbinde damit die Hoffnung, wir möchten gemeinsam Formen des Erinnerns finden, die zuverlässig in die Zukunft wirken . . .Ganz besonders wichtig aber ist es, unsere jungen Menschen zu erreichen . . . Die Erfahrung der NS-Zeit verlangt von uns und allen künftigen Generationen, nicht erst aktiv zu werden, wenn sich die Schlinge schon um den eigenen Hals legt.

 

Zusatz der Frankfurter Redaktion: Frankfurt trauert und Alt-Bundespräsident Roman Herzog

Mit Trauer und Bestürzung wurde im Römer die Nachricht vom Ableben des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog entgegengenommen, der im Alter von 82 Jahren verstorben ist.
Herzog war als Nachfolger Richard von Weizsäckers und Vorgänger Johannes Raus von 1994 bis 1999 Bundespräsident. Zuvor gehörte er als Staatssekretär und Minister den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg an und war von 1987 bis 1994 Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.
Ab Mittwoch, 11. Januar, bis zum Staatsakt liegt jeweils zwischen 9 und 18 Uhr im Foyer des Römer ein Kondolenzbuch aus, in dem Bürger ihrer Anteilnahme Ausdruck verleihen können.

Und da - ja, ja, Zufall - am Nachmittag der zur Wahl des Bundespräsidenten vorgeschlagene gegenwärtige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) in der Frankfurter Paulskirche den Ignatz Bubis Preis entgegennahm, ging dieser in seinen Dankesworten auch auf den Tod von Roman Herzog ein und würdigte ihn als voraussichtlicher Nachfolger als beispielgebenden Vorgänger mit warmen respektvollen Worten.

 

Auch der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich zum Tod von Alt-Bundespräsident Roman Herzog geäußert und ihn als „Kritischer Vordenker, der sich um unsere freiheitliche Grundordnung verdient gemacht hat“ bezeichnet. Esheißt weiter in seiner Stellungnahme:  Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat mit Betroffenheit auf den Tod des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog reagiert. „Wir trauern um Roman Herzog, der unser Land als Bürgerpräsident hervorragend repräsentiert und mit seiner klugen, besonnenen und weitsichtigen Art viele Denkanstöße für unsere Gesellschaft gegeben hat. Auch mit seinem Wirken als Richter und Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat er die Bundesrepublik mitgeprägt. Die Einführung des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus geht auf ihn zurück, seine viel beachtete Berliner Rede zur Lage der Nation als auch seine Plädoyers zur Bildung werden in Erinnerung bleiben. Er hat sich als kritischer Vordenker, eloquenter Mahner und engagierterer Europäer um unsere freiheitliche Grundordnung verdient gemacht“, sagte der Ministerpräsident. Den Angehörigen von Roman Herzog sprach Volker Bouffier sein tief empfundenes Mitgefühl aus.

 

Foto: (c) bundestag.de