Die AfD-Vorsitzende Petry will das Asylrecht aus dem Grundgesetz streichen

Klaus Philipp Mertens

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, möchte ein Grundrecht abschaffen, nämlich Artikel 16a, Absatz 1 des Grundgesetzes.


Das sagte sie in einem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“. Der von ihr als überflüssig bewertete Artikel lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Diese Bestimmung ist Bestandteil des so genannten Grundrechtekatalogs (Artikel 1 - 19 GG), der als unveräußerlich gilt, soweit er nicht von vornherein gesetzliche Einschränkungen beinhaltet, die sich aus der Sozialgebundenheit von Freiheitsrechten ergeben. Aber selbst Rechte, die solchen immanenten Schranken unterworfen sind, können nicht beliebig verändert werden, sondern immer nur im Rahmen ihres Wesensgehalts (siehe Artikel 79, Absatz 3). Denn die Leitidee der deutschen Verfassung ist ihr Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.

Frauke Petry plädiert statt eines Grundrechts auf Asyl für ein Gnadenrecht, das lediglich einigen Wenigen gewährt werden soll. Ihre Begründung ist abstrus. Denn angeblich wäre es beim Abfassen des Grundgesetzes nur um eine kleine Anzahl von Personen gegangen, denen „vor dem Hintergrund der Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg im Nachkriegsdeutschland Aufnahme gewährt werden sollte“. Dieser erneute Versuch von Geschichtsklitterung zeigt, wie sehr diese Partei vom demokratischen Geist der Bundesrepublik entfernt ist und wie radikal sie ihn bekämpft. Ähnlich wie ihr Vorbild Donald Trump, dem sie und ihr Co-Vorsitzender Meuthen sich in ihrem Glückwunschtelegramm als „natürliche Verbündete“ andienten, stellt sie Menschenrechte infrage, die während der letzten 240 Jahre (gerechnet seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung) autoritären Regimen abgetrotzt wurden. Angesichts solcher Zumutungen kann man fast schon den Tag voraussagen, an dem Donalds deutsche Pussy die Folter Andersdenkender rechtfertigt und den Bau einer Mauer fordert.

Die von Petry bewusst falsch ausgelegten Intentionen der Mitglieder des Parlamentarischen Rats bestanden in der Überzeugung, eine deutsche Verfassung zu schaffen, die ausdrücklich auf unveräußerlichen Grundrechten fußt und sich dadurch insbesondere vom nationalsozialistischen Unrechtsstaat unterscheidet. Folglich verstehen sich die Grundrechte als Abwehrrechte des Einzelnen gegen hoheitliche Ansprüche, bestimmen aber auch die Rechtsverhältnisse zwischen Personen.

Die AfD möchte die ihr besonders unliebsamen Grundrechte wie das auf politisches Asyl zur Disposition stellen und leitet dieses Begehren ausgerechnet aus der Entstehungsgeschichte unserer Verfassung ab, die dazu jedoch keinerlei Anhaltspunkte bietet. Denn wenn es eine Schlussfolgerung aus der Arbeit des Parlamentarischen Rats gibt, dann doch diese, dass für Parteien wie die AfD kein Platz im demokratisch verfassten Staat sein darf.

 

Foto: Petry und Meuthen (c) mdr.de