Drucken
Kategorie: Alltag

behindertenrechtsVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 450

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 29. und 30. August wurde im Rahmen eines kontruktiven Dialogs die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland überprüft. Der zuständige UN-Fachausschuss hat in seinen "abschließenden Bemerkungen" nun seine Kritik und Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung veröffentlicht.

Zu Beginn würdigt der prüfende Ausschuss zentrale rechtliche Neuregelungen, die seit der letzten Staatenprüfung 2015 verabschiedet wurden. Auch der Koalitionsvertrag von 2021 wird ausdrücklich begrüßt. Ganz grundsätzlich stellt er allerdings fest, dass in der Gesetzgebung sowohl des Bundes als auch der Länder das menschenrechtliche Modell von Behinderung nicht durchgehend umgesetzt ist. Er empfiehlt unter anderem, bestehende Gesetze, Richtlinien und die Verwaltungspraxis dahingehend systematisch zu prüfen und im Sinne eines Disability-Mainstreamings die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen ressortübergreifend zu verankern. Weiterhin hält es der Ausschuss für notwendig, die Beteiligungsmöglichkeiten der Verbände behinderter Menschen zu verbessern und ihre Finanzierung abzusichern.

Daran anschließend äußert der Ausschuss entlang der Artikel der Konvention für die verschiedenen Bereiche seine Kritikpunkte und empfiehlt spezifische Maßnahmen. So mahnt er beispielsweise an, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verpflichtung privater Anbieter von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit umzusetzen und die Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung in der Gesetzgebung von Bund und Ländern zu verankern (in Bezug auf Artikel 1-4).

Die abschließenden Bemerkungen sind bisher nur auf Englisch verfügbar.