bussgeldkatalog.orgNovelle zahlreicher Verkehrsvorschriften tritt am 28. April in Kraft

Redaktion

Frankfurt am Main (Weltexpresso) - Die seit Monaten erwartete Novelle von Straßenverkehrsordnung und weiteren verkehrlichen Vorschriften wurde am Montag, 27. April, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am Dienstag, 28. April, in Kraft. „Ich begrüße die Änderungen sehr“, sagte Verkehrsdezernent Klaus Oesterling: „Eine Reihe von Verkehrsverstößen wird jetzt spürbarer geahndet. Davon erwarte ich mir eine striktere Befolgung der Verkehrsregeln. Wer mit über 50 statt den vorgeschriebenen 30 Stundenkilometern durch unsere Wohngebiete rast, kann in Zukunft direkt einen Monat den Führerschein abgeben!“ Insbesondere für Fußgänger und Radfahrer bringe die Novelle einen deutlich verbesserten Schutz.

Sie bringt für die Verkehrsteilnehmenden zahlreiche Änderungen, die unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html einsehbar sind, darunter Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und die Anhebung einer Reihe von Bußgeldern in der Bußgeldkatalog-Verordnung.

So ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrern jetzt grundsätzlich gestattet, Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen Schritt fahren. Für Radschnellwege und Fahrradzonen werden neue Verkehrszeichen eingeführt. Auch Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge können durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn hervorgehoben werden.

„Für die Städte besonders wichtig sind die überfälligen Veränderungen im Bußgeldkatalog“, hebt Oesterling hervor, „ich erhoffe mir hiervon eine deutlich bessere Präventionswirkung unserer Verkehrsüberwachung.“

So kann Falschparken auf Geh- und Radwegen, das Halten auf Radschutzstreifen oder das verkehrsbehindernde Halten und Parken in zweiter Reihe zukünftig bis zu 100 Euro kosten, werden Verkehrsteilnehmende behindert oder gefährdet sind viele Verstöße nun auch mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Auch mit „Autoposing“ verbundene Verstöße wie etwa unnützes Hin- und Herfahren kosten deutlich mehr.

Bisher wenig kommuniziert wurde, weil erst durch den Bundesrat in die Novelle eingefügt, dass auch vermeintlich lässliche Parkverstöße nun mit Verwarngeldern von mindestens 20 Euro statt wie bisher 10 Euro geahndet werden können.


Städtische Verkehrspolizei wird die veränderten Tatbestände konsequent anwenden

Die städtische Verkehrspolizei wird mit Inkrafttreten der Novelle die Änderungen konsequent anwenden. Dies teilte der Leiter der städtischen Verkehrspolizei, Rainer Michaelis, mit. In den vergangenen Wochen waren die Kontrollen aufgrund der wegen der Corona-Krise eingeschränkten Personalverfügbarkeit stark auf verkehrsgefährdende Fälle eingeschränkt. Inzwischen wurde das im Dienst befindliche Personal wieder maßvoll aufgestockt. „Mit der wieder verstärkten Präsenz der Verkehrspolizei muss jeder, der die Verkehrsregeln missachtet, wieder damit rechnen, auch aufgeschrieben zu werden“, sagt Michaelis.

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