bmi bund.demeitenVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 124

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische Gesamtverband hat eine bundesweite Umfrage zu Praxiserfahrungen mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG durchgeführt. Die nun vorliegende Auswertung ist zeitlich weit vor dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine entstanden. Vor dem aktuellen Hintergrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine sowie der Frage nach einer bundesweiten Verteilung und Einführung von Wohnsitzauflagen, hofft der Verband dennoch, hilfreiche Anregungen mit den Ergebnissen geben zu können.

Mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG wurde im Jahr 2016 eine bundesgesetzliche Verpflichtung eingeführt, die den Wohnort von Geflüchteten auch nach der Anerkennung ihres Asylantrags für bis zu drei weitere Jahre grundsätzlich auf das Bundesland beschränkt, in das die Personen nach der Ankunft zugewiesen wurden. Darüber hinaus können die Länder Gebrauch von regionalen Wohnsitzauflagen auf der Ebene von Kreisen, kreisfreien Städten oder auch Gemeinden machen.

Seit mehr als fünf Jahren ist die Wohnsitzregelung nun gesetzlich verankert. Seit ihrer Einführung hat der Verband seine Bedenken in Stellungnahmen veröffentlicht. Mit einer bundesweiten Umfrage bei Paritätischen Mitgliedsorganisationen sowie bei Mitarbeiter*innen anderer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Beratungsstellen im September / Oktober 2021 konnten nun aktuelle Problemanzeigen im Umgang mit der Wohnsitzregelung festgestellt werden.

Die vorliegenden Ergebnisse verdeutlichen, dass sich mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG erhebliche Barrieren und negative Auswirkungen für betroffene Geflüchtete ergeben. Dies zeigt sich insbesondere in Bezug auf
-        die Wohnungssuche und Wohnraumversorgung,
-        den Zugang zu Arbeit und Ausbildung,
-        die gegenseitige familiäre Unterstützung und Berücksichtigung spezifischer Bedarfe
-        sowie den Schutz vor Gewalt.

Viele dieser Aspekte spielen eine wesentliche Rolle bei der Integration, werden aber bei der Wohnortzuweisung nicht immer hinreichend berücksichtigt. Die Befragung hat deutlich gemacht, dass die in § 12 AufenthG formulierten Regelungen zur Aufhebung von Wohnsitzauflagen (insbesondere Härtefallregelung) in vielen Fällen nicht greifen, ihre Wirksamkeit muss in Frage gestellt werden. Insgesamt hat die Umfrage auch sehr deutlich gemacht, dass die engagierte Arbeit von unabhängigen Beratungsstellen von enormer Relevanz für die Durchsetzung von Rechten Geflüchteter ist.

Es ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen, dass bis Ende 2022 eine umfassende Evaluation der Wohnsitzregelung durch die Forschungs- und Beratungsgesellschaft empirica AG sowie der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Auftrag der Bundesregierung und begleitet durch das Forschungsinstitut des BAMF erfolgen soll. Zu wünschen ist, dass die Ergebnisse dieser Befragung dort einfließen und dass auf der Basis der dann vorliegenden Evaluation eine umfassende Neubewertung der Wohnsitzregelung vorgenommen wird.

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