verdi.demindestlohnVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 133

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung soll ab dem Jahr 2023 in vier Stufen bis zum Jahr 2026 steigen. Darauf haben sich Ver.di, GEW und der BBB in ihren Tarifverhandlungen nach vorliegenden Meldungen verständigt.

In der Weiterbildungsbranche gilt für pädagogisches Personal ein für allgemein verbindlich erklärter Mindestlohn, der auch als Vergabemindestlohn greift.

Seit 1. Januar 2022 gilt ein Mindeststundenentgelt von 17,18 € bzw. 17,70 € je nach Qualifikation  für Beschäftigte, die pädagogisch in der Aus- und Weiterbildung tätig sind.

Nach aktuellen Meldungen haben sich die Tarifvertragsparteien  auf vier Erhöhungsschritte in den Jahren 2023 bis 2026 geeinigt:

Ab dem 1. Januar 2023 um 4 Prozent,
ab dem 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent,
ab dem 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent,
ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent.

Auch dieser Mindestlohntarifvertrag soll nach dem Willen der Tarifvertragsparteien vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt werden.

Foto:
©verdi.de