bundestag.deschwangeVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 156

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 13. Mai 2022 findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) statt.

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgeboben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Laut Entwurf soll zum einen § 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“. Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Verurteilung einer Gießener Ärztin schreibt. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“. Die Abgeordneten beraten darüber hinaus den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017). Ebenfalls erstmals beraten wird ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „§ 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736). Der Gesetzentwurf sowie die Anträge sollen im Anschluss an die 40-minütige Debatte an den federführenden Rechtsauschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden.
(Quelle Text: Deutscher Bundestag)

Der Partätische hat sich seit 2018 bereits mehrfach für eine Streichung des § 219a StGB ausgesprochen.

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-forderung-nach-aufhebung-von-219a-stgb/

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldu
©
ngen/stellungnahme-des-paritaetischen-gesamtverbandes-zum-referentenentwurf-des-bundesministeriums-der-jus/

https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-strafgesetzbuches-aufhebung-des-verbots-der-werbung-fuer-den-schwangerschaftsabbruch-219a-stgb/


Dokumente zum Download

2001635.pdf (684 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2001635.pdf

Foto:
©