vereinswelt.deVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 163

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Das Land Bayern hat im Bundesrat einen Gesetzesantrag eingebracht, wonach im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Regelungen zu digitalen Sitzungsformaten im Vereins- und Stiftungsrecht vorgesehen sein sollen.

Die seit Corona geltenden Sonderregelungen, wonach ein Verein auch ohne Satzungsregelung virtuelle Mitgliederversammlungen abhalten kann, laufen zum 31. August 2022 aus. Bislang ist es Vereinen und Stiftungen während der Corona- Pandemie möglich, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen auch ohne entsprechende Satzungsregelung in digitaler Form abzuhalten. Die befristete Sonderregelung soll nach dem Antrag des Landes Bayern dauerhaft in das BGB übernommen werden. Nach der Initiative soll allerdings ein Vorstand seine Mitglieder nicht zur Teilnahme an einer digitalen Sitzung verpflichten können, was auf eine sog. hybride Sitzung hinauslaufen würde.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit unterstützt die Initiative zu einer dauerhaften Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen bei Vereinen und Stiftungen, gibt aber zu Bedenken, dass es keinen Anspruch auf eine hybride Mitgliederversammlung geben sollte, da dadurch ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Mehraufwand entstehen würde.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag des Landes Bayern und der Pressemitteilung des Bündnis für Gemeinnützigkeit.


Dokumente zum Download

Antrag_Bayern_2022_digitale_MV (371 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Antrag_Bayern_2022_digitale_MV.pdf

20220520_Pressemitteilung_BfG_DigitaleMV_final.pdf (116 KB
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/20220520_Pressemitteilung_BfG_DigitaleMV_final.pdf

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