Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 161
Der Paritätische
Berlin(Weltexpresso) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2022 dem COVID-19-Schutzgesetz zugestimmt, welches der Bundestag am 08.09.2022 verabschiedet hatte.
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gesundheit zudem dazu auf, die Coronavirus-Impfverordnung einschließlich der hälftigen Mitfinanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams der Länder bis mindestens 30. April 2023 zu verlängern. Außerdem empfiehlt er, die Geltungsdauer der Coronavirus-Testverordnung ebenfalls bis 30. April 2023 zu verlängern, damit ein Gleichlauf zur Coronavirus-Impfverordnung hergestellt wird.
Nach Ausfertigung und Verkündung des COVID-19-Schutzgesetzes kann es in Teilen bereits am 24. September 2022 in Kraft treten. Die darin enthaltenen Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen werden vom 01. Oktober 2022 bis einschließlich 07. April 2023 gelten.
Der verabschiedete Gesetzestext sowie die Empfehlungen der Ausschüsse sind den Anlagen der Fachinformation beigefügt.
Dokumente zum Download
2022-09-09_COVID-19-SchutzG_Zustimmung_Bundesrat_16.09.2022_433-22 (502 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/2022-09-08_COVID-19-SchG_Beschluss_Bundestag_Zustimmung_Bundesrat_09.09.2022_433-22.pdf
2022-09-12_Empfehlungen_der_Ausschüsse_COVID-19-SchG_Bundesrat (100 KB)
COVID-19-Schutzgesetz verabschiedet: Bundesrat stimmt neuen Rechtsgrundlagen zur Pandemiebewältigung zu
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- Kategorie: Alltag