Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 168
Der Paritätische
Berlin(Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) vorgelegt.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zwei Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) vorgelegt.
Wegen der hohen Heizkosten sieht das Heizkostenzuschussgesetz die Einführung eines zweiten Heizkostenzuschusses vor.
Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren. Der zweite Heizkostenzuschuss für wohngeldbeziehende Haushalte ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG und von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten einen pauschalen Heizkostenzuschuss. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen rund 2,1 Millionen Personen profitieren, darunter u.a. rund 660 000 wohngeldbeziehende Haushalte.
Der einmalige Heizkostenzuschuss beträgt für:
ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied: 415 Euro,
zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 540 Euro
jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied 100 Euro.
Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses für die Empfängerinnen und Empfänger von BAföG, Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen beträgt 345 Euro.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Der Referentenentwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz regelt die umfassendere Wohngeld-Reform, welche zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Vorgesehen ist u.a. die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie eine Klimakostenkomponente. Mit der Klimakomponente sollen Mieterhöhungen aufgrund der Umlagemöglichkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden. Zudem soll eine ergänzende Anpassung der Wohngeldformel auch an den Einkommensrändern des Wohngeldes eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von rund 40 Prozent gewährleisten und zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld ermöglichen.
Zum vereinfachten und beschleunigten Bezug von Wohngeld ist zudem eine vorläufige Auszahlung, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums sowie eine Verkürzung des Zurechnungszeitraums bei einmaligen Einkommen vorgesehen.
Die beiden Referentenentwürfe finden sich als Anhang zum Download.
Die Verbände konnten eine Stellungnahme abgeben. Die Frist zur Möglichkeit der Stellungnahme war sehr kurz. Die Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverband finden sich im Anhang.
Der Paritätische Gesamtverband hat die Vorhaben zur Stärkung des Wohngeldes und zum vereinfachten Bezug grundsätzlich begrüßt. Jedoch wurde u.a. darauf hingewiesen, dass eine Energiekostenkomponente ins Wohngeld integriert werden solle, die auch Strompreise mit aufgreift. Zudem wurde betont, dass das Wohngeld allein nicht ausreicht. Damit die Wirkung des Wohngeldes nicht ins Leere läuft, braucht es wirksamere Mietpreisbegrenzungen, wie z.B. eine Reform der Mietpreisbremse.
Dokumente zum Download
Stellungnahme: Wohngeld-Plus-Gesetz (109 KB
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Wohnen/doc/Stellungnahme_ParitaetischerGesamtverband_WohngeldPlus.pdf
Stellungnahme: Heizkostenzuschussgesetz (120 KBhttps://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/Wohnen/doc/Stellungnahme_Paritaetischer_Gesamtverband_Heizkostenzuschussgesetz.pdf
Foto:
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