seniorcare24.deVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 172

Der Paritätische

Berlin(Weltexpresso) - Im Rahmen der Konzertierte Aktion Pflege wurde eine Maßnahme zur Anerkennung der internationalen Abschlüsse von Pflegefachkräften – Erstellung von Länderberichten und Mustergutachten Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) - vereinbart, welche das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt. In diesem Zusammenhang ist nun ein Konzept zur schnellen Berufsintegration von Pflegefachkräften aus der Ukraine erarbeitet worden.

Das Konzept ermöglicht eine zügige Berufsintegration mit schneller Nachqualifizierung und Anerkennung ukrainischer Pflegefachkraftabschlüsse. Es besteht aus einem Integrationskurs mit Spracherwerb mit integriertem Berufspraktikum. Daran schließt ein berufsbegleitender Anpassungslehrgang an mit modularen Kurseinheiten in den Bereichen Sprachbegleitung, angeleitete Praxis am Arbeitsplatz sowie Unterricht in Theorie und Praxis. Besonderheit ist ein Teamteaching von Sprach- und Fachlehrenden. Der Anpassungslehrgang schließt mit einem Abschlussgespräch ab. Im Rahmen des Abschlussgesprächs kann ggfs. auch der Nachweis der Fachsprachenkunde erbracht werden.

Am Universitätsklinikum Dresden wird das Konzept derzeit unter Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als Pilotprojekt getestet. Dieses Vorgehen war in einem GMK-Beschluss vom 12. April 2022 und in den Gemeinsamen Empfehlungen mit den für die Anerkennung zuständigen Ministerien der Länder zur Integration von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in die Gesundheitsberufe von August 2022 so vereinbart worden.

Das Konzept steht nunmehr bundesweit für Anpassungsqualifizierungen zur Verfügung. Entsprechend gesetzlicher Vorgaben haben Versorgungseinrichtungen die vorherige Zustimmung der Anerkennungsbehörde zur Durchführung betrieblicher Anpassungslehrgänge einzuholen. Das Konzept ist offen für Anpassungen an länderspezifische Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Lehr- bzw. Ausbildungsplans und der Anforderungen an die beteiligten Bildungsträger.

Das Konzept steht Ihnen in zwei Varianten zum Download zur Verfügung:
- Variante 1: Nachgewiesene Berufstätigkeit in der Ukraine von mindestens 12 Monaten Vollzeit.
- Variante 3: Nachgewiesene Berufstätigkeit in der Ukraine von mindestens 3 Monaten (480 Stunden).
 
Dokumente zum Download

APQ_Ukr_Var_3_05092022.pdf (636 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/APQ_Ukr_Var_3_05092022.pdf

APQ_ukr_Var_1_05092022.pdf (761 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/APQ_ukr_Var_1_05092022.pdf

Foto:
©