aufenthaltsrchtVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 182

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Mit der Stellungnahme positioniert sich der Paritätische zum Regierungsentwurf für ein Chanchen-Aufenthaltsrecht, der in den kommenden Wochen im Bundestag beraten werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll einerseits langjährig Geduldeten unter bestimmten Bedingungen die Option auf einen Aufenthalsttitel eingeräumt werden, andererseits enthält der GE weitergehende Regelungen zu anderen Aspekten, wie etwa Zugang zu integrationskursen, Familienzusammenführung etc.

Die Einführung eines sog. Chancen-Aufenthaltsrechts als Brücke in eine der bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen ist grundsätzlich begrüßenswert. Der Paritätische begrüßt außerdem, dass zahlreiche seiner zum Referentenentwurf eingereichten Verbesserungsvorschläge im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Berücksichtigung gefunden haben. Damit die geplante Regelung nicht ihr Ziel verfehlt, Kettenduldungen zu beenden sowie die Integration der betroffenen Menschen zu fördern, bedarf es jedoch noch wesentlicher Korrekturen des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG-E), insbesondere:
·    Die Streichung des Stichtags (1. Januar 2022), damit auch in Zukunft Menschen, die sich länger als 5 Jahre geduldet in Deutschland aufhalten, die Regelung in Anspruch nehmen können.
·    Eine Verlängerungsoption, wenn von den Betroffenen alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, die Bedingungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der vorgesehenen     Frist       von einem Jahr aber noch nicht erfüllt werden können.
·    Entsprechend der Vorgaben des Koalitionsvertrages muss bei Vorliegen der vorgesehenen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c bestehen     und
Darüber hinaus bedarf es vor allem folgender weiterer Verbesserungen des Gesetzesentwurfs, damit der im Koalitionsvertrag angekündigte Paradigmenwechsel im Migrationsrecht tatsächlich gelingt:
·    Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des § 25a AufenthG auf junge Menschen unter 14 Jahren, auf junge Menschen mit Handicap sowie die Anerkennung weiterer Integrationsleistungen     neben     dem Schulbesuch.
·    Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Teilnahme am Integrationskurs für alle Asylsuchenden und Geduldeten von Anfang an.
·    Die Abschaffung des erforderlichen Nachweises von Deutschkenntnissen vor der Einreise im Rahmen des Familiennachzugs in allen Fällen (und nicht nur bei Fachkräften).

Dokumente zum Download

Stellungnahme_Chancen-AufenthaltsR-GE_Parität.pdf (298 KB)
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_Chancen-AufenthaltsR-GE_Parit%C3%A4t.pdf

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