Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 321
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) -
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, an vielen Stellen im Aufenthaltsrecht Hürden abzubauen, die dem Zuzug von Erwerbstätigen entgegenstehen. Natürlich gibt es neben den rechtlichen noch zahlreiche andere Hürden (umständliche Verfahren, unzureichende Beratungs- und sprachförderangebote etc). Das wird in der Stellungnahme thematisiert, ist dem Gesetzgeber aber auch klar, daher wird es neben dem Gesetz eine Vielzahl an Aktivitäten geben, um Zugänge für Erwerbsmigration zu erleichtern.
In der Stellungnahme positioniert sich der Verband zu den nun geplanten rechtlichen Änderungen. Eine ganze Reihe der vorgesehenen Änderungen sind zu begrüßen, vor allem in folgenden Bereichen wird weiterer Korrekturbedarf gesehen:
- Übergänge aus der humanitären Einwanderung zur Erwerbsmigration ermöglichen ("Spurwechsel")
- Bessere Regelungen zur Familienzusammenführung
- keine grundsätzlichen Ausschlüsse von Sozialleistungen
- Korrekturen bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung ( der Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung ist oft Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis), vor allem keine Berücksichtigung von Freibeträgen
- Schutzklauseln für diejenigen, die unverschuldet der Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz verlieren. Es muss sichergestellt sein, dass diese Personen nicht sofort das Aufenthaltsrecht verliefen.
Bisher ist geplant, dass das Gesetz bzw.die damit verbundene Änderung der Beschäftigungsverordnung noch vor der parlamentarischen Sommerpause von Bundesrat und Bundestag veraschiedet werden.