Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hate am 9. März 2023 in einer Pressekonferenz die Digitalisierungsstrategie für den Bereich Gesundheit und Pflege vorgelegt.
Bis zum Jahr 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Auch soll bis 2025 der Einblick in eine digitale Medikationsübersicht für 80 Prozent der Nutzenden, die in medikamentöser Behandlung sind, möglich sein. Bis Ende 2026 wiederum sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue „Forschungsdatenzentrum Gesundheit“ umgesetzt werden.
In den nächsten Wochen werden zwei konkrete Gesetzesvorhaben vorgestellt, die für die Umsetzung dieser Ziele sorgen sollen: Das Digitalgesetz, das den Behandlungsalltag mit digitalen Lösungen verbessern soll und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen.
Das Digitalgesetz im Überblick:
- Bis Ende 2024 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden (Opt-Out).
- Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung sein. Die Nutzung des E-Rezepts soll zudem stark vereinfacht werden. Es soll sowohl mit der elektronischen Gesundheitskarte als auch mit der ePA-App eingelöst werden können.
- Ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln sollen vermieden werden, indem – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – die ePA für alle Versicherten mit einer vollständigen, weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt wird.
- Die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) soll zu einer Digitalagentur in vollständiger Trägerschaft des Bundes weiterentwickelt und in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden.
- Assistierte Telemedizin soll künftig in Apotheken oder Gesundheitskiosken angeboten werden können, insbesondere auch in unterversorgten Regionen.
- Behandlungs-Programme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden.
- Ein interdisziplinärer Ausschuss, der u.a. mit Vertreter*innen von BfDI, BSI, Medizin und Ethik besetzt sein wird, soll künftig die Digitalagentur bei allen Entscheidungen mit Empfehlungen zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwendungsfreundlichkeit beraten. Dies soll den bisherigen Prozess der Einvernehmensherstellung mit BSI und BfDI ersetzen.
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) im Überblick:
- Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll aufgebaut werden, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (z.B. Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglicht. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen soll über Forschungspseudonyme ermöglicht werden. Die Daten sollen dezentral gespeichert werden.
- Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben soll auf alle Gesundheitsdaten erweitert werden, d.h. die datenschutzrechtliche Aufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen soll dann nur noch durch eine*n Landesdatenschutzbeauftragte*n erfolgen.
- Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM soll weiterentwickelt werden. Künftig soll dort auch die forschende Industrie Anträge auf Datenzugang stellen können. Entscheidend für die Anfragen soll der Nutzungszweck sein, nicht der Absender.
- Die Datenfreigabe aus der ePA soll vereinfacht und übersichtlich in der ePA-App gesteuert werden können (Opt-Out). Pseudonymisierte ePA-Daten sollen künftig zu Forschungszwecken automatisch über das FDZ abrufbar sein.
Weitere Informationen sind auch der vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Broschüre zur Digitalisierungsstrategie zu entnehmen und können hier sowie im Angang der Fachinformation heruntergeladen werden.