anpaso c hannah busing

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 378


Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Hitze, Starkregen, Dürren, Stürme – dies sind einige Beispiele für Extremwetterereignisse, die bedingt durch den Klimawandel auch hierzulande immer öfter auftreten und große Auswirkungen auf Mensch und Natur haben. Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens sind verstärkt von den Folgen des Klimawandels betroffen, da sie Personengruppen versorgen und begleiten, die durch Klimaextreme besonders gefährdet sind. Um den negativen Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und soziale Einrichtungen bei Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen, hat das das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ neu aufgelegt. Das entsprechende Förderfenster ist bis zum 15. August 2023 offen!


Insbesondere Hitze und Hitzewellen stellen vielfältige Herausforderungen für unsere Umwelt und Gesundheit dar. So führten Hitzewellen in den letzten Jahren vermehrt zu Waldbränden, das Jahr 2022 galt als Rekordjahr der Waldbrände in Europa. Außerdem geht Hitze mit zunehmender Trockenheit einher. Dies wirkt sich in der Folge auf die Grundwasserneubildung und die Wasserverfügbarkeit aus. Überdies hat Hitze Auswirkungen auf unsere Gesundheit, das Phänomen Hitze zählt zu den Extremwetterereignissen mit der höchsten Mortalität. Das Robert Koch Institut verzeichnete allein im Jahr 2022 ca. 4.500 Hitzetote in Deutschland.

Hitzewellen werden zukünftig kein Einzelfall bleiben. Laut dem Deutschen Wetterdienst wird die Anzahl heißer Tage und Hitzewellen aufgrund steigender Treibhausgaskonzentration in den kommenden Jahrzehnten auch hierzulande zunehmen.

Daher sind frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits das Klima zu schützen und andererseits die Folgen des Klimawandels abzumildern und die Resilienz der Gesellschaft gegenüber Hitzeereignissen zu erhöhen. Dabei sind insbesondere ältere und pflegebedürftige Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, Säuglinge und Kleinkinder, Schwangere und wohnungslose Menschen zu schützen, da diese Gruppen laut Studien besonders gefährdet sind. Es sind also insbesondere Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens gefordert, Maßnahmen zum Hitzeschutz zu ergreifen, um ihre Klient*innen sowie ihre eigenen Mitarbeiter*innen bei Belastungen durch Hitze zu unterstützen. Dies hat auch die Politik erkannt.
Die novellierte Förderrichtlinie

Um soziale Einrichtungen bei der Klimaanpassung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bereits im Jahr 2020 das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ aufgelegt, welches bis 2023 befristet war. Ziel des ersten Förderprogramms war es, im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, schnell umsetzbare investive Maßnahmen zu fördern, um wirtschaftliche Unterstützung in der Krise zu leisten sowie die Resilienz von Klient*innen und Mitarbeiter*innen in sozialen Einrichtungen zu stärken. Im Zuge des ersten Förderprogramms wurden insbesondere schnell umsetzbare investive Maßnahmen im Bereich des Hitzeschutzes beantragt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der zukünftigen Relevanz des Themas wurde im Rahmen des Sofortprogramms Klimaanpassung beschlossen, das Förderprogramm unter der Prämisse der Weiterentwicklung der Förderrichtlinie fortzusetzen und zu verstetigen.

Die novellierte Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) hat zum Ziel, strukturierte und systematische Klimaanpassungsvorhaben im Sozial- und Gesundheitswesen weiter voranzutreiben und durch den vorrangigen Einsatz von naturbasierten Lösungen (z. B. Fassadenbegrünung, (Teil-)entsiegelung, Bepflanzung von Außenflächen etc.) die ökologische Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu stärken. Die Förderung von technisch-infrastrukturellen oder baulichen Maßnahmen (z.B. Jalousien, Sonnensegel, Entwässerungssysteme) ist in Kombination mit naturbasierten Lösungen möglich. Anreize sollen insbesondere für von den Auswirkungen der Klimakrise besonders betroffenen Regionen gesetzt werden. Grundlage der Bestimmung sogenannter klimatischer Hotspots bildet die „Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 für Deutschland“ des Umweltbundesamtes.

Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise (maximale Höhe der Zuwendung 70.000 €; Dauer des Bewilligungszeitraums i.d.R. 12 Monate)

Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Höhe der Zuwendung 500.000 €; Dauer des Bewilligungszeitraums i.d.R. 18 Monate)

Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ – Personalausgabenförderung (maximale Höhe der Zuwendung 175.000 €; Dauer des Bewilligungszeitraums i.d.R. 24 Monate)

Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen sowie deren Träger, die öffentlich-rechtlich organisiert oder privatrechtlich organisiert und gemeinnützig sind sowie deren Zielgruppen (z. B. Senior*innen, Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, wohnungslose Menschen, Kinder und Jugendliche, etc.) besonders von der Klimakrise betroffen sind. Eine Ausnahme bildet der Förderschwerpunkt 3: Hier sind im Gegensatz zu den Förderschwerpunkten 1 und 2 öffentlich-rechtlich organisierte Trägerschaften nicht antragsberechtigt.

Im Gegensatz zur ersten Auflage des Förderprogramms werden keine schnell umsetzbaren investiven Maßnahmen gefördert. Vielmehr bedarf es nun eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung, um eine Förderung im Rahmen des Förderschwerpunktes 2 zur Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise zu erhalten. Das Konzept kann nach den Anforderungen der Förderrichtlinie (inkl. Betroffenheitsanalyse, Klimaanpassungsplan, Nachhaltigkeitsprüfung, Ressourcen- und Meilensteinplan sowie Vorplanungen und Kostenplan) durch die Organisation oder Einrichtung selbst entwickelt oder die Erstellung im Rahmen des Förderschwerpunkts 1 gefördert werden. Ferner sollen durch die geförderten Projekte Multiplikator*innen gewonnen werden, die in ihren Netzwerken für Klimaanpassung sensibilisieren und Impulse zur Umsetzung von Maßnahmen liefern. Eine weitere Neuerung ist der Förderschwerpunkt 3, der die Förderung eines Beauftragten für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft auf übergeordneter Ebene vorsieht.

Das Förderfenster ist seit dem 15. Mai 2023 geöffnet. Anträge können noch bis zum 15. August 2023 eingereicht werden.
Beratungsmöglichkeiten

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist Projektträgerin des Bundes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und bietet kostenlose Beratung zu Fördervoraussetzungen und zum Antragsverfahren an. Die Berater*innen von ZUG können im Rahmen einer direkten Beratung gezielt zu individuellen Anliegen beraten und Fragen beantworten. Darüber hinaus stellen sie zur Förderrichtlinie ein FAQ bereit. Einen Überblick zur Förderrichtlinie finden Sie außerdem unter folgendem Link.

ZUG ist telefonisch oder per Mail erreichbar:

Tel: +49 30 700 181 605
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten:

Mo + Do: 9.00-12.00 / 13.00-16.00 Uhr
Di: 9.00-12.00 / 13.00-18.00 Uhr
Mi + Fr: 9.00-12.00 Uhr

Des Weiteren bietet ZUG zwei Webinare zur Antragsstellung am 13. Juni und 25. Juli an. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zum Webinar.

Alle für die Förderrichtlinie AnpaSo wichtigen Dokumente (Merkblätter, Vorhabenbeschreibung, Richtlinie u. a.) sind auf der Informationsseite zum Förderprogramm von ZUG zu finden.

Darüber hinaus bietet das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) Beratung zur Umsetzung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten an:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beratungshotline unter 030-39001-201 montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr

Dokumente zum Download

230515_FAQ_AnpaSo.pdf (633 KB)

Foto:
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