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Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 393

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Auch die neuen Regeln zur Erreichbarkeit von Leistungsberechtigten (§ 7 b SGB II) treten zum 1. Juli 2023 in Kraft. Zur Konkretisierung der Erreichbarkeitsanforderungen liegt ein Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor, der ebenfalls zum 1. Juli in Kraft treten soll. Dieser findet sich hier dokumentiert und kommentiert. Grundsätzlich müssen erwerbsfähige Leistungsberechtigte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn Sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen. Dazu zählt grundsätzlich, dass sie schnell erreichbar und für Vermittlungsaktivitäten verfügbar sein müssen.


Durch die Neuregelung werden die Auflagen erleichtert. So ist nunmehr nicht mehr notwendig, dass Leistungsberechtigte an allen Werktagen (dazu zählt auch der Samstag) persönlich Benachrichtigungen entgegennehmen müssen. Benachrichtigungen können künftig auch von Dritten entgegengenommen und weitergeleitet werden. Dies ist insbesondere für wohnungslose Menschen eine deutliche Verbesserung. Auch die Bestimmung des orts- und zeitnahen Bereichs, in dem sich Leistungsbeziehende grundsätzlich aufhalten dürfen, wird erweitert. Diese Bestimmung gilt als erfüllt, wenn das Jobcenter innerhalb von zweieinhalb Stunden zu erreichen ist.

Zu kritisieren ist an den Bestimmungen u.a., dass ein Verfahren oder eine Verpflichtung für eine zeitnahe Zustimmung der Jobcenter für Abwesenheiten fehlt. Sofern eine Zustimmung der Jobcenter erst wenige Tage vor der gewünschten Abwesenheit erteilt wird, besteht keine Planungssicherheit. Zumeist entstehen bei kurzfristiger Planung zudem höhere Kosten.

Insgesamt stellen die zum 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Änderungen für die einschlägig betroffenen Leistungsberechtigten nennenswerte Verbesserungen dar. Dies gilt insbesondere für die geänderte Einkommensanrechnung bei jungen Menschen. Auch die verbesserte finanzielle Unterstützung für Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen ist zu begrüßen. Das Instrumentarium der Jobcenter für die Förderung von Leistungsbeziehenden ist damit ausgeweitet worden. Die Reform leidet aber erkennbar darunter, dass es an einer entsprechenden Finanzausstattung der Arbeitsförderung der Jobcenter mangelt. Neue Instrumente nutzen wenig, wenn das Geld fehlt, um sie einsetzen.

Für weitergehende Infos zum Bürgergeld:


Werner Hesse (2023): Das neue Bürgergeld. Alles was Sie über die neue Nachfolgeregelung zum bisherigen Hartz IV wissen müssen. Hrsg. Vom Paritätischen Gesamtverband. München: C.H.Beck

Harald Thomé (2023): SGB II – Folien mit weitgehender Einarbeitung der Änderungen durch das sog. „Bürgergeld“, online verfügbar: https://tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html

Darüber hinaus gibt es eine einschlägige Broschüre des BMAS:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2023): Bürgergeld. Grundsicherung für Arbeitsuchende. Online verfügbar: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a430-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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