erganzende unabhoangige Teilhabe

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 407

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat einen Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene veröffentlicht.


Die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder spielen eine zentrale Rolle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Mittlerweile existieren in einigen Gesetzen gute Standards, die es in die Breite zu tragen gilt. Daneben sind weitere Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK erforderlich.
Zu diesem Ergebnis kommt der veröffentlichte Rechtsvergleich der Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK wurde zu elf Schlüsselthemen verglichen, ob diese in de­n jeweiligen Gesetzen vorhanden und wie sie gegebenenfalls konkret ausgestaltet sind. Die sich ergebenden Verbesserungsbedarfe werden durch Empfehlungen zu Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene in dazugehörigen Factsheets aufgeführt.

Verglichen wurden etwa der Behinderungsbegriff, die Verankerung von „angemessenen Vorkehrungen“, Regelungen zu barrierefreier Kommunikation und zum Verbandsklagerecht sowie zur Einrichtung einer Fachstelle Barrierefreiheit, einer Schlichtungsstelle und eines Partizipationsfonds, die Rechtsstellung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragung einer unabhängigen Monitoringstelle. Eine Ergänzung der Übersicht um die Regelungen zu den Beiräten für Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabeberichterstattung und zur Normenprüfung ist geplant.

Im Ergebnis kann mit Stand Juni 2023 konstatiert werden, dass das Land Berlin mit großem Abstand die meisten der verglichenen Regelungen in seinem Landesgleichberechtigungsgesetz verankert hat. Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie der Bund, Sachsen, Bremen, Niedersachsen und das Saarland bilden in dieser Rangfolge das Mittelfeld. Schlusslichter sind die Länder Thüringen, Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern (ebenfalls in dieser Rangfolge).

Weitere Informationen und den vollständigen Bericht finden Sie unter:
Behindertengleichstellungsgesetze: Bund-Länder-Vergleich zeigt Rechtsschutzlücken

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