BAMF

Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 435


Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische Gesamtverband kritisiert in seiner Stellungnahme die durch die Bundesregierung beabsichtige Einstufung der Länder Georgien und Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten. Für beide Länder erfüllt der Referententwurf nicht die durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellten Prüfkriterien landesweiter wie auch Personen- und Bevölkerungsgruppen-übergreifender Sicherheit. Aus diesen Gründen sieht der Paritätische es für dringend geboten, dass Asylanträge von Schutzsuchenden aus den Ländern Georgien und Republik Moldau weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für „sicher“ zu erklären.


Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat am vergangenen Mittwoch kurzfristig einen Referententwurf für ein Gesetz zur Einstufung der Länder Georgien und Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten gem. § 29a AsylG vorgelegt. Der Entwurf erreichte den Verband am späten Mittwochabend, die Möglichkeit zur Stellungnahme bestand bis Freitagmittag. Der Paritätische kritisiert in seiner Stellungnahme deutlich, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft mit solch kurzen Fristen ad absurdum geführt wird. Das Bundesministerium verfällt damit in alte Muster; bereits unter dem früheren Bundesinnenminister Horst Seehofer wurden Gesetzesentwürfe den Verbänden mit Fristen vorgelegt, die eine ernsthafte Beteiligung unmöglich machten.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Paritätische das Gesetzesvorhaben deutlich und empfiehlt, den Entwurf nicht ins Kabinett einzubringen. Die Einstufung Georgiens wie auch der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten entspricht nicht den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten verfassungsrechtlichen Prüfkriterien. So kann unter anderem nicht davon ausgegangen werden, dass in beiden Ländern für ausnahmslos alle Personen- und Bevölkerungsgruppen Sicherheit vor Verfolgung besteht. Im Falle Georgiens kann der Staat keine Sicherheit für Mitglieder der LGBTQI*-Community gewähren, ebenfalls von Verfolgung bedroht sind Journalist*innen. Auch in der Republik Moldau kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sicherheit für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen besteht, insbesondere der Gruppe der Romn*ja. Darüber hinaus besteht auch keine landesweite Sicherheit vor Verfolgung, da sich auf dem Staatsgebiet beider Länder jeweils abtrünnige Gebiete befinden, deren Verbindungen zur Russischen Föderation im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit hohen Sicherheitsrisiken einhergehen.

Aus diesen Gründen sieht der Paritätische es für dringend geboten, dass Asylanträge von Schutzsuchenden aus den Ländern Georgien und Republik Moldau weiterhin individuell und gründlich geprüft werden, anstatt die Länder pauschal für „sicher“ zu erklären.

Die vollständige Stellungnahme ist als PDF beigefügt.