Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 501
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Die Trägerzulassung gem. AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine Voraussetzung zur Durchführung verschiedener Maßnahmen der Arbeitsförderung, u. a. die genzheitliche Betreuung gem. § 16k SGB II. Ein zentraler Punkt der Zulassung ist ein Qualitätsmanagement. Der Paritätische bietet eine Sonderschulung im Rahmen des PQ-Sys® an.
Die zweiteilige Schulung (15. und 30.11.2023 je 09:00-12:15 Uhr) richtet sich an Organisationen, die eine Trägerzulassung gem. AZAV anstreben und damit unterschiedliche Arbeitsfördermaßnahmen für ihre Zielgruppen anbieten möchten, z. B. für Jugendliche ohne Schulabschluss, für Menschen mit Suchterkrankungen oder Beeinträchtigungen.
Der Gesetzgeber hat im Zuge der Umsetzung des Bürgergeldgesetzes auch eine neue Finanzierungsmöglichkeit für sog. "ganzheitliche Betreuung" gem. § 16k SGB II eröffnet.
In der praxisorientierten Online-Schulung erfahren Sie, wie sie sich als Organisation auf die Trägerzulassung vorbereiteten können.
Die Zulassung selbst erfolgt ähnlich, wie eine Zertifizierung, durch eine fachkundige Stelle.
Mit einer Trägerzulassung können Sie z. B. an Ausschreibungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen.
Weitere Informationen zu der Schulung sowie die Anmeldemöglichkeit (bis zum 09.11.2023) finden Sie hier Link.
Hinweis:
eine weitere zweiteilige Online-Schulung findet zum Thema "AZAV-Maßnahmezulassung - Schwerpunkt 16k SGB II" am 08. und 13.12.2023 statt (Anmeldeschluss 01.12.2023).
Sie richtet sich an Einrichtungen, die bereits eine AZAV-Trägerzulassung haben und zusätzlich sog. "Gutscheinmaßnahmen" durchführen möchten.
Weitere Informationen zu dieser Schulung (Inhalte, Termine und Kosten sowie Anmeldemöglichkeiten) finden Sie unter diesem Link.
Mitgliedsorganisation des Paritätischen erhalten bei beiden Schulungen Sonderkonditionen.
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