Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Teil 542
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Am vergangenen Donnerstag hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestages darauf geeinigt, zahlreiche für den Haushalt 2024 geplante soziale Kürzungen zurückzunehmen. Der finale Beschluss steht allerdings noch aus.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages will die geplanten Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege und soziale Infrastruktur direkt betreffen, weitgehend zurücknehmen. Das war das Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. und 17. November, die jedoch ohne Beschluss über das Haushaltsgesetz und das Haushaltsfinanzierungsgesetz endete. Die abschließende Beratung des Haushalts ist in einer Sondersitzung am 23. November geplant.
Auf folgende Änderungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung hat sich der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 16. und 17. November u.a. geeinigt:
- +27 Mio. EUR für die Freiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung + 2 Mio. EUR; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
- +53 Mio. EUR für die Bundesfreiwilligendienste (Rücknahme der Kürzung; wegen überjähriger Zyklen sind Finanzplanungen für 2025 relevant, aber noch unbekannt)
- +22,5 Mio EUR für die Weiterführung der Respekt Coaches
- +20 Mio. EUR für die Migrationsberatung
- +188 Mio. EUR für Integrationskurse
- +13 Mio. EUR für Jugendmigrationsdienste
- +15 Mio. EUR für Mental Health Coaches
- +6 Mio. EUR für Psychosoziale Zentren (statt 10 Mio. EUR würden 4 Mio. EUR gekürzt)
- +5,9 Mio. EUR für die Müttergenesungswerke
- +5 Mio. EUR für die behördenunabhängige Asylberatung (für bundesweiten Ausbau würden für 2024 weiterhin 15 Mio. EUR fehlen)
- +5 Mio. EUR für die Stiftung frühe Hilfen
- +3 Mio. EUR für digitale Kompetenzen der Wohlfahrtsverbände
- +750 Mio. EUR Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
Sollte der Bundestag diese Pläne so beschließen, wären die von der Bundesregierung vorgesehenen Kürzungen, die die Freie Wohlfahrtspflege direkt betreffen, weitgehend zurückgenommen.
Die positiven Entwicklungen, die herbe Einschnitte in das soziale Netz abwenden würden, sind vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Beschlusses sowie der teilweise noch unklaren Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am 15. November geurteilt, dass die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war und hatte die Mittel damit für nichtig erklärt. Am 21. November findet eine Sachverständigenanhörung zu den Auswirkungen des BVerfG-Urteils statt.