Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 349
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - In § 42b Absatz 2 SGB XII werden Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter oder im Rahmen vergleichbarer anderer tagesstrukturierender Maßnahmen anerkannt. Zum Jahresbeginn 2024 steigt der Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung von 288 auf 313 Euro.
Die Mehraufwendungen je Arbeitstag belaufen sich pro Person auf ein Dreißigstel des Betrags, der sich nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweiligen Fassung ergibt. Der Bundesrat hat am 24.11.23 dem Entwurf der Vierzenten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsordnung zugestimmt. In der aktualisierten Sozialversicherungsentgeltverordnung wurde für 2024 der Monatswert für die Verpflegung von 218 Euro auf 313 Euro erhöht (für das Frühstück von 60 auf 65 Euro, für Mittag- und Abendessen jeweils 124 statt bisher 114 Euro).