Rehadat forschungVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 371

Der Paritätische


Berlin (Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 am 21.11.2023 eine haushaltswirtschaftliche Sperre von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 erlassen. Davon war bis jetzt auch die Umsetzung des ESF Plus auf Bundesebene betroffen. Beim BMF konnte zwischenzeitlich die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für die Verpflichtungsermächtigungen für die aktuell vom Bewilligungsstop in 2023 betroffenen BMAS-Förderprogramme erwirkt werden, sodass für diese Programme die Bewilligung von ESF-Plus-Projektförderungen bereits wieder aufgenommen werden konnte.


Die aktuelle Entsperrung bezieht sich auf die folgenden vom BMAS kofinanzierten Programme:

  • Wandel der Arbeit
  • rückenwind3
  • KOMPASS
  • Akti(F) Plus
  • INQA Coaching

Die Entsperrungen können grundsätzlich nur von jedem Ressort für den eigenen Haushaltsbereich beantragt werden.

Somit ist die Wiederaufnahme von Bewilligungen weiterer Förderprogramme abhängig von den jeweiligen Entsperrungsanträgen der übrigen fördernden Ressorts beim BMF.

Generell nicht betroffen von der Haushaltssperre sind die nicht aus Bundesmitteln kofinanzierten Förderprogramme „Win-Win“ (BMAS) und „Stärkung der Teilhabe Älterer“ (BMFSFJ). Auch das BMWSB-Programm „BIWAQ“ ist nicht von der Haushaltssperre betroffen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.esf.de/portal/DE/Startseite/inhalt.html