Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 390
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) -
Die Bundes-Regierung hat beschlossen:
Die Aufenthalts-Erlaubnis für geflüchtete Menschen
aus der Ukraine wird verlängert.
Das gilt aber nur, wenn die Aufenthalts-Erlaubnis
am 1. Februar 2024 noch gültig ist.
Dann wird die Aufenthalts-Erlaubnis automatisch
bis 4. März 2025 verlängert.
Die Menschen müssen dafür nicht extra
zur Ausländer-Behörde gehen.
Der Paritätische möchte,
dass jeder die Informationen gut verstehen kann.
Deswegen gibt es die Informationen in Leichter Sprache.
Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch mehr Informationen zu dem Thema.
Diese Informationen finden Sie auf der Internet-Seite vom Paritätischen.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.
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