Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 394
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Dezember 2023 die Erstfassung der Long-COVID- Richtlinie sowie die Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beschlossen. Die Patientenvertretung begrüßt beide Beschlüsse.
Hintergrund für die neue Long-Covid-Richtlinie ist der gesetzliche Auftrag an den G-BA, bis zum Jahresende Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und vergleichbaren Erkrankungen zu treffen.
Die Patientenvertretung begrüßt, dass mit dieser Richtlinie nun erstmalig und fristgerecht die so dringend erforderliche ärztliche Versorgung sowohl für Betroffene mit Verdacht als auch mit einer festgestellten Long-/Post-COVID-Erkrankung geregelt wird. Zudem hat die Patientenvertretung in den Beratungen darauf hingewirkt, dass die Richtlinie einen umfassenden Blickwinkel auf postinfektiöse Erkrankungen einnimmt und sich daher mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass auch die große Gruppe von Betroffenen mit einer Myalgischen Enzephalomyelitis /einem Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS) sowie jene, die an Long-COVID-ähnlichen Symptomen wie beispielsweise nach einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung (PostVac) leiden, eingeschlossen sind. Dass die Richtlinie ausdrücklich nicht nur Erwachsene, sondern gleichzeitig auch Kinder und Jugendliche mit den beschriebenen Symptomen einbezieht, war ebenfalls ein wichtiges Anliegen der Patientenvertretung.
Bezüglich der Möglichkeit zur Behandlung der Augentumore und Epilepsie in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hatte sich die Patientenvertretung im G-BA einschließlich PRO RETINA Deutschland e. V., der Deutschen Epilepsievereinigung e.V. und der Epilepsie-Bundeselternvereinigung e.V. intensiv in die Beratungen eingebracht, um für Betroffene mit Augentumoren und Epilepsie die bestmögliche Versorgung in der ASV zu gestalten.
Mit Nachdruck setzte sich die Patientenvertretung in der Beratung zu den Augentumoren dabei für die angemessene Versorgung mit Sehhilfen und die Beratung zu Hilfsmitteln und deren Gebrauch ein. So soll z.B. die Zusammenarbeit mit einem Spezialisten für Augenprothesen (Ocularist) die Versorgung für die Betroffenen verbessern. Als neue Untersuchungsmethoden von Augentumoren werden in der ASV zukünftig auf Forderung der Patientenvertretung neben dem PET/PET-CT auch die Optische Kohärenz-Tomographie (OCT) und die Fotografie des vorderen und/oder hinteren Augenabschnitts aufgenommen. Da es sich um sehr seltene Tumore handelt, die einer speziellen Diagnostik bedürfen, können Betroffene bereits mit einer Verdachtsdiagnose in die ASV überwiesen werden.
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