Förderung durch die Stiftung Naturschutzfonds
Mortimer Marstrand
Stuttgart (Weltexpresso) - Der Newsletter der Landesregierung Baden-Württemberg verkündet die Vergabe von Förderanträgen, wenn es sich um das Thema Artenschutz handelt. Die Stiftung Naturschutzfonds fördert Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg mit rund 2,5 Millionen Euro. Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können bis 30. September 2024 Förderanträge einreichen.
Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können sich ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds um einen Zuschuss für ihre geplanten Naturschutzprojekte bewerben. Rund 2,5 Millionen Euro Ersatzzahlungen aus dem Jahr 2023 stehen dafür bereit.
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Projektvorhaben zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt. Ersatzzahlungen sind Abgaben für nicht-ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft und werden von der Stiftung Naturschutzfonds für praktische Maßnahmen beispielsweise des Artenschutzes, des Biotopverbunds, der Biotopvernetzung oder der Erstpflege eingesetzt.
Lebensbedingungen der vielfältigen Tier- und Pflanzenarten im Land verbessern
„Die Stiftung Naturschutzfonds ist eine wichtige Partnerin des Naturschutzes im Land. Sie ermöglicht, dass aus Ideen Aktionen werden“, sagt Thekla Walker, Umweltministerin und Vorsitzende des Stiftungsrats, am 14. Februar 2024 zum Start der Ausschreibung in Stuttgart. „Ich lade alle, die Verantwortung übernehmen und sich für den Schutz der Natur engagieren wollen, ein, dieses Angebot zu nutzen. So können sie einen wichtigen Beitrag leisten, die Lebensbedingungen der vielfältigen Tier- und Pflanzenarten im Land zu verbessern.“
Förderanträge können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist, dass die Projekte konkret der Aufwertung von Natur und Landschaft dienen und in dem Naturraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, Ersatzzahlungen zur Verfügung stehen. Zudem ist für die geplanten Projekte eine fachliche Abstimmung mit dem zuständigen Regierungspräsidium im Vorfeld der Antragstellung erforderlich.
Ausschreibung endet am 30. September 2024
Die Ausschreibung endet am 30. September 2024. Bei Antragstellung bis zum 1. Juli 2024 bei der Stiftung kann mit einer Bewilligung in diesem Jahr gerechnet werden, soweit Ersatzzahlungen verfügbar sind.
Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds für Interessierte am 13. März 2024 eine digitale Informationsveranstaltung an.
Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg: Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen
Foto :
Artenschutz auf dem Golfplatz von Bad Herrenalb
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