TagesschausVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 483

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Auf Empfehlung der 5. Pflegekommission hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 6. PflegeArbbV) erlassen. Sie sieht Steigerungen der Mindestentgelte in Pflegebetrieben für Pflegekräfte in drei Stufen vor.


Die erste Erhöhung auf 14,15 Euro brutto je Stunde für Pflegehilfskräfte, auf 15,25 Euro brutto je Stunde für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit, und auf 18,25 Euro brutto je Stunde für Pflegefachkräfte war bereits ab dem 1. Februar 2024 erfolgt.

Die nächste Erhöhung der Mindestentgelte auf 15,50 Euro brutto je Stunde / 16,50 Euro brutto je Stunde / 19,50 Euro brutto je Stunde steht nun ab dem 1. Mai 2024 an.

Eine dritte und letzte Erhöhung auf 16,10 brutto je Stunde / 17,35 Euro brutto je Stunde / 20,50 Euro brutto je Stunde wird ab dem 1. Juli 2025 wirksam werden.

Mit Ablauf des 30. Juni 2026 wird die Verordnung außer Kraft treten.