Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 583
Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 01.07.2024 neue B-DKS veröffentlicht.
Die Kostensätze für:
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III
inkl. Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung gem. § 16k SGB II und
• Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gem. § 81 SGB III.
gelten ab dem 01.07.2024 für die nächsten zwei Jahre.
Sie wurden anhand der Kostenmeldungen für alle zugelassenen Arbeitsfördermaßnahmen in der Zeit vom 01.01.2022 – 31.12.2023 und unter Berücksichtigung der Angaben zur allgemeinen Preisentwicklung in der beruflichen Erwachsenenbildung des Statistischen Bundesamtes ermittelt.
Die neuen B-DKS finden Sie in Anhängen (siehe "Dokumente zum Download").
Nach der ersten Sichtung sind leichte Erhöhungen im Vergleich zu den alten B-DKS vom Jahr 2022 zu verzeichnen.
Dokumente zum Download
2024-07-01-BDKS_45-16k-Massnahmen.pdf (114 KB)
2024-07-01-BDKS_81-FbW-Massnahmen.pdf (915 KB)
Foto:
©Landkreis Ostprignitz Ruppin