Bildschirmfoto 2024 07 30 um 09.01.50Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 620

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den anliegenden Gesetzesentwurf für ein NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2-UmsuCG) beschlossen und veröffentlicht. Hiermit soll die europäische NIS2-Richtlinie umgesetzt werden, die auf europäischer Ebene den Weg für ein einheitliches Schutzniveau in puncto Cybersicherheit bereitet. Neben öffentlichen Stellen sollen danach auch ausgewählte private Unternehmen und Einrichtungen zur Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorgaben verpflichtet werden. Das betrifft weit mehr Organisationen als diejenigen, die bisher unter die kritische Infrastruktur (KRITIS) gefasst wurden, und kann damit auch für einige soziale Träger relevant werden. Die Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden.


Notwendige Umstellungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes können je nach Stand der bestehenden digitalen Sicherungssysteme noch einen erheblichen Aufwand erfordern.

Gemeinnützige Organisationen sollten nun prüfen:

  • ob sie von den anstehenden Änderungen betroffen sind,
  • wenn ja, ob, wie und ab wann sie tätig werden müssen und
  • welche Folgen ein Pflichtverstoß haben kann.

Einen Überblick zum Thema und sachdienliche Hinweise erhalten Sie in der Pressemitteilung des federführenden Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI; abrufbar hier). Alle wesentlichen Unterlagen zum laufenden Gesetzgebungsprozess finden Sie ebenfalls auf der Webseite des BMI (abrufbar hier).

Auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) können alle Unternehmen eine Betroffenheitsprüfung durchführen (zugänglich unter diesem Link). Nach Inkrafttreten des NIS2UmsuCG wird die Prüfung aktualisiert.

Das anliegende Informationsblatt des Paritätischen Gesamtverbandes gibt zudem einen Kurzüberblick über die Regeln der Anwendbarkeit und soll damit sozialen Trägern helfen, besser einschätzen zu können, wieso und in welchem Ausmaß sie von den anstehenden Änderungen betroffen sind.

Zudem stellt das BSI einen ersten Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zur Verfügung (abrufbar hier).

Für vertiefte Fragen hinsichtlich Cyberbedrohung, Sicherheitsvorgaben, der künftig bestehenden Managerhaftung und Möglichkeiten, Risiken zu versichern, weisen wir auf die Angebote der ECCLESIA Cyber hin (abrufbar hier).

Dokumente zum Download

2024-7-26_Anlage_NIS2-UmsuCG_Paritaet_barrierefrei.pdf (161 KB)

2024-7_NIS2-UmsuCG-Regierungsentwurf.pdf (2 MB)

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©nis2-umsetzung.com