TagesschaudeVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 731

Der Paritätische

Berlin (Weltexpresso) - Der Referentenentwurf bleibt aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands hinter den Erwartungen zurück und stellt lediglich eine Minimalversion dar. Eine stark verbesserte Mietpreisbremse, die offenkundige Regelungslücken schließt und den aktuellen Anspannungen am Mietmarkt Rechnung trägt, wäre notwendig und richtig gewesen. Vor dem Hintergrund des Regierungsbruchs und anstehenden Neuwahlen im Februar drängen wir eindringlich die politischen Kräfte im Bundestag dazu, die Mietpreisbremse vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen.

Ansonsten drohen dramatische Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte vieler Großstädte. Gerade bei neu abgeschlossenen Mietverträgen müssen Mieter*innen mit extrem hohen Wohnkosten rechnen

Die derzeit in Kraft stehende Mietpreisbremse (§ 556 d Abs. 1 BGB) regelt für nach Rechtsverordnung von den Ländern festgelegten Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die zulässige Höhe der Miete bei Neu- oder Wiedervermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Vermietende dürfen in diesen Fällen höchstens eine Miete fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal plus 10 Prozent übersteigt. 

Grundsätzlich muss die Mietpreisbremse dringend verschärft und nachgebessert werden, weshalb der Paritätische eine bundesweite und zeitlich entfristete Mietpreisbremse fordert. Die Ausnahmen und Schlupflöcher führen zu einer weitreichenden Aushebelung. Das meint insbesondere die seit Jahren bekannten Umgehungen durch Kurzzeitvermietung, d. h. es wird systematisch genutzt, dass zeitlich befristete Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch von möblierten Wohnungen nicht unter die Mietpreisbindung fallen. Solche Wohnraumangebote fordern nicht nur unzulässige Miethöhen, sondern entziehen dem Markt auch in weitreichender Weise Wohnungen für den langfristigen Gebrauch. Mietenden bieten solche Wohnungen keine Perspektive, sind jedoch aufgrund der Notlage durchaus „gezwungen“ sich auf solche Verhältnisse einzulassen, aus Mangel an Alternativen. Es ist geboten, dass bei der nun vorliegenden gesetzlichen Bestimmung der Mietpreisbremse diese Schlupflöcher wirksam beseitigt werden. Der Bundesrat hat 2023 zur Ausweisung und Begrenzung des Möblierungszuschlags und zur Regulierung der Kurzzeitvermietung sinnvolle Regelungen gefasst und in den Bundestag eingebracht. Diese Regelungsvorschläge hätten in dem nun vorliegenden Referentenentwurf aufgegriffen werden müssen.

Ebenso hätte die Stichtagsregelung einer Neuerung bedurft. Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Mietpreisbremse weiterhin nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 01.10.2014 gebaut oder erstmals vermietet wurden. Damit fallen bei Inkrafttreten der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen alle Wohnungen aus der Mietpreisbremse, die rund 10 Jahre alt sind und insofern auch nicht mehr als Neubau zu zählen sind. Faktisch werden damit dem Wohnungsmarkt weiterhin Wohnungen entzogen, für die die Mietpreisbremse Anwendung findet. Der Paritätische fordert den Stichtag fortzuschreiben, wie bei der Einführung, d. h. den Stichtag auf das Jahr 2024 zu verlegen.

Die erheblichen Regulierungslücken konterkarieren eine effektive Eindämmung von rasanten Mietpreissteigerungen insbesondere in den Groß-, Universitätsstädten und Ballungsgebieten. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum führt zu einer zunehmenden Verdrängung von Menschen unterer und mittlerer Einkommensgruppen sowie zu einer sozialen Segregation in den Städten. Die fehlende Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt, die bis in die Mitte der Gesellschaft reicht, gefährdet den sozialen Frieden und Zusammenhalt. Vor diesem Hintergrund müssen Maßnahmen im Bereich des Wohnens auf eine soziale Wohnungspolitik ausgerichtet sein, die allen Menschen einen ihren individuellen Bedürfnissen angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellt. Die Mietpreisbremse löst das Problem der Wohnraumknappheit, insbesondere in Ballungsgebieten, und des Mangels an bezahlbarem Neubau nicht. Dennoch kann sie bei konsequenter Ausgestaltung im Sinne einer sozial orientierten Wohnungspolitik ein geeignetes Instrument darstellen, um den Anstieg von Mieten einzudämmen. Deshalb fordert der Paritätische neben der Abschaffung von Schlupflöchern und Umgehungen die politischen Kräfte dazu auf, weitere Mieterschutzregelungen umzusetzen, wie:

1) die Absenkung der Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten,

2) die Verlängerung des Betrachtungszeitraums bei der Erstellung von Mietspiegeln und der Einbezug des gesamten Wohnungsmarktes,

3) die Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Schonfristzahlungen,

4) Ausschluss von Indexmietverträgen bei Neu- und Wiedervermietung und Umsetzung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge

Dokumente zum Download

2024_12_04_Stellungnahme_MPB_END.pdf (147 KB)

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