Der Paritätische
Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische Gesamtverband hat mit dem GKV-Spitzenverband eine neue Rahmenvereinbarung über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung und stationären Kinder- und Jugendhospizversorgung abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2025 in Kraft
Die Vereinbarung enthält zum Teil weitreichende Neuerungen:
- 4 Konzept des stationären Hospizes (neu)
- Es soll ein aussagekräftiges, verbindliches Versorgungskonzept, das die konkrete Umsetzung der Palliativversorgung beschreibt, vorgelegt werden.
- 5 Qualitätsentwicklung (neu)
- Auf der Basis einer konzeptionellen Grundlage soll das stationäre Hospiz ein internes Qualitätsmanagement durchführen sowie sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen.
- 6 Pflegeprozess und Dokumentation (neu)
- Eine umfangreiche Neuerung ist, dass der Pflegeprozess mit Informationssammlung, Maßnahmenplanung, Intervention/Durchführung und Evaluation unter Berücksichtigung der Besonderheiten der stationären Hospizversorgung entsprechend dokumentiert werden soll.
- 7 Qualifikationsanforderungen (bisher § 5)
- Regelungen zum Anteil der Mitarbeiter*innen mit Fachweiterbildung: Unter anderem, dass mindestens 50 % der Mitarbeitenden den Abschluss einer Palliative Care-Weiterbildungsmaßnahme benötigen.
- Die Qualifikationsvoraussetzungen der psychosozialen Fachkraft wurden definiert.
- Das Curriculum für die Palliative Care-Fort-/Weiterbildung wurde analog zu den ambulanten Hospizdiensten vereinbart.
- 10 Verträge (bisher § 8)
- Neu sind Mitteilungspflichten Absatz 2 und Absätze 9 – 11, Tariftreueregelung
- Neu ist auch der Absatz 6: Hier wurden Zulassungsregelung aus den Tariftreueregelungen angepasst.
- 12 Vergütungsgrundsätze und Krankenkassenleistung (bisher § 10)
- Neu ist auch Absatz 3 Nummer 4: Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen aus den Tariftreueregelungen
- Neu ist auch Absatz 10: Nachweis der tatsächlich bezahlten Gehälter / Tariftreueregelung
Trotz der umfangreichen Neuerungen und der Aufwände, die damit entstehen, war die Abbildung eines zusätzlichen Verwaltungsanteils leider nicht möglich.
In der Anlage stehen für Sie die Rahmenvereinbarungen als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Dokumente zum Download
Rahmenvereinbarung__39a_Abs.1_Satz_4__SGB_V_stat_Kinder-und_Jugendhospizversorgung_18.11.2024_mU.pdf (682 KB)
Rahm
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