wikipediaVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 800

Redaktion

Berlin (Weltexpresso) - 
Frauen und Mädchen mit Behinderungen erleben besonders oft Gewalt.

Und es gibt für sie viele Barrieren, wenn sie Hilfe und Schutz brauchen.
Das gilt noch mal besonders für Frauen und Mädchen,
die in Wohn-Einrichtungen leben.


Oder in Werkstätten arbeiten.

Seit 2021 gilt:
Einrichtungen müssen dafür sorgen,
dass die Menschen dort sicher vor Gewalt sind.
Dafür müssen die Einrichtungen Gewalt-Schutz-Konzepte machen.
Das steht im Sozial-Gesetz-Buch 9 im § 37a.

Das Gesetz ist gut und wichtig.
Aber guter Gewalt-Schutz braucht klare Regeln.
Diese Regeln wurden im Suse-Projekt zusammen getragen.
Sie haben mit vielen Menschen gesprochen.
Mit Frauen-Beauftragten und Werkstatträten.
Mit Fach-Beratungsstellen.
Mit Vereinen und Projekten.
Mit Forscher*innen und vielen anderen Fachleuten.

Hier können Sie die fachlichen Standards in einfacher Sprache herunterladen: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktuelles/nachrichten/nachricht/die-suse-standards-fuer-gewaltschutz-in-einrichtungen-sind-jetzt-verfuegbar.html?file=files/userdata/downloads/news/fachliche_standards_gewaltschutz_einfache_sprache.pdf

Im PDF Dokument finden Sie die fachlichen Standards in einfacher Sprache.

Dokumente zum Download

Fachliche_Standards_Gewaltschutz_einfache_Sprache.pdf (440 KB)

Foto:
©