Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 807
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) -
Am 13. Februar 2025 wurde die BZgA in das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt und die Zusammenarbeit mit dem RKI in einer Kooperationsvereinbarung geregelt.
Ursprünglich plante Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD), das BIÖG durch ein entsprechendes Gesetz zu etablieren. Das Vorhaben konnte wegen des Bruchs der Ampel-Koalition jedoch nicht mehr im Bundestag beschlossen werden. Der Paritätische hatte sich im Zuge des Gesetzgebungsprozess immer wieder eingebracht (https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aus-der-zeit-gefallen-bagfw-kritisiert-plaene-des-bundesgesundheitsministeriums-zur-errichtung-eines-bundesinstituts-fuer-praevention-und-aufklaerung-in-der-medizin-bipam/
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/hinter-offenem-brief-zum-bipam-vereinen-sich-mehr-als-150-organisationen-und-einzelpersonen/).
Um das BIÖG dennoch zu realisieren, entschied sich Minister Lauterbach, die Umbenennung der BZgA per Ministererlass vorzunehmen und die Zusammenarbeit zwischen dem Institut und dem RKI in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verzichtet wurde damit einstweilen auf die ursprünglich vorgesehene Ausgliederung einzelner Abteilungen des RKI an das BIÖG. Das BIÖG verfolgt das Ziel, die öffentliche Gesundheit und Prävention in Deutschland zu stärken. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem RKI sollen wissenschaftliche Erkenntnisse effizienter in eine praxisnahe Gesundheitskommunikation münden.
Dazu wurde seitens des RKI Präsidenten Prof. Lars Schaade und dem kommissarischen Leiter des BIÖG Dr. Johannes Nießen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. „Ziel ist es, die bestehende Kooperation weiterzuentwickeln, systematisch auszubauen und neue Kooperationsbereiche zu entwickeln. Durch gemeinsam festgelegte Themenschwerpunkte und deren zielgerichtete Bearbeitung sowie durch die gegenseitige Nutzung bestehender Infrastruktur (z.B. Bibliothek, Panel, KI) sollen beide Institute stärker verzahnt werden“ (aus der Präambel der Kooperationsvereinbarung zwischen BZgA und RKI zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit). Ein gemeinsames internes Steuerungsgremium „Öffentliche Gesundheit“ soll die thematische Zusammenarbeit der Institute koordinieren. In der Anlage zur Kooperationsvereinbarung werden mögliche Themenschwerpunkte für das Jahr 2025 genannt, z.B. Stärkung der Zusammenarbeit mit Bezug zu Infektionskrankheiten, Impfen und Bevölkerungskommunikation, gemeinsame Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung von Bewegung und mentaler Gesundheit. Im nationalen Krisenfall soll eine enge Abstimmung der Krisenkommunikation beider Institute erfolgen.
Unklar bleibt jedoch die Frage nach der Belastbarkeit der Umbenennung. Daraus folgende Gesetzgebungen zur rechtssicheren Errichtung des BiÖG sowie zur Umstrukturierung der beiden Institute BZgA und RKI müssten in der kommenden Legislatur eingebracht werden und liegen somit in der Verantwortung der neuen Regierung.
Die Vorgehensweise wurde von der Union, FDP und den Grünen scharf kritisiert. Sie bemängelten insbesondere das Fehlen einer umfassenden Einbindung des Parlaments und der betroffenen Beschäftigten sowie die kurzfristige Umsetzung kurz vor den Bundestagswahlen.
Weitere Details zur Kooperationsvereinbarung finden Sie hier:
BIÖG Webseite
RKI-Webseite
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