
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuchs ist am 1. März 2025 eine Übergangsregelung im Hinblick auf die statusrechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten in Kraft getreten.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus Juni 2022 („Herrenberg-Urteil“). Wir haben hierüber ausführlich berichtet. Nun beleuchten wir die weiteren Schritte, wie betroffene Einrichtungen reagieren sollten.
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