Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 836
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Auf Anfrage der Mindestlohnkommission hat der Paritätische Gesamtverband eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns abgegeben. Die Mindestlohnkommission hat bis zum 30. Juni 2025 über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen und der Bundesregierung ihre Empfehlung zur Höhe des Mindestlohnes zusammen mit dem fünften Evaluationsbericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzulegen.
Grundsätzliche Einschätzung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns und dessen letzte Erhöhungen sowie Auswirkungen des Mindestlohns auf den angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer*innen:
Mit der Europäischen Mindestlohnrichtlinie „Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ wird u. a. das Ziel verfolgt, einen Rahmen für die Angemessenheit von gesetzlichen Mindestlöhnen zu schaffen, um angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erreichen. Ziel der Festlegungen und Aktualisierung von Mindestlöhnen soll es u. a. sein, Armut trotz Erwerbstätigkeit zu verringern. Entsprechend der Richtlinie gelten „Mindestlöhne (…) als angemessen, wenn sie angesichts der Lohnskala im jeweiligen Mitgliedstaat gerecht sind und den Arbeitnehmern auf der Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung einen angemessenen Lebensstandard sichern.“ In Artikel 5 der Richtlinie ist geregelt, dass „[d]ie Mitgliedstaaten (…) bei ihrer Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde [legen]. Als diesbezügliche Bezugswerte verweist die Richtlinie explizit auf die „(…) auf internationaler Ebene übliche[n] Referenzwerte wie 60 % des Bruttomedianlohns und 50 % des Bruttodurchschnittslohns (…).“Zugleich benennt die Richtlinie die Möglichkeit „abweichender Schwellenwerte“. Entsprechend der 60 Prozent des mittleren Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten hätte der Mindestlohn in 2024 bereits rund 14 Euro betragen. In 2025 ergibt sich ein entsprechender Mindestlohn in Höhe von rund 15 Euro, was der Verband unterstützt.
Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass die Mindestlohnkommission in der aktuellen Geschäftsordnung als ein Kriterium zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns u. a. auch den „Referenzwert von 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten nach Artikel 5 Absatz 4 (…) der (…) EU-Mindestohnrichtlinie“ neu aufgenommen hat.
Im Rahmen seiner Armutsberichterstattung hat der Paritätische Gesamtverband regelmäßig auf das sozialpolitische Problem von Armut trotz Erwerbsarbeit hingewiesen. Nach aktuellen Daten beträgt die Armutsgefährdung von erwerbstätigen Personen in 2024 6,5 Prozent. Im Zeitverlauf betrachtet, ist ein Rückgang bei der Armutsgefährdung trotz Erwebstätigkeit festzustellen (2020: 8,6 Prozent; 2021: 8,7 Prozent; 2022: 7,2 Prozent; 2023: 6,6 Prozent). Diese erfreuliche Entwicklung ist auch auf die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro zurückzuführen. Dennoch ist zu konstatieren, dass rund 2,56 Mio. erwerbstätige Personen armutsgefährdet sind. Der Verband hat seit Jahren als eine zentrale Maßnahme gegen Erwerbsarmut die Einführung und Anhebung des allgemeinen Mindestlohns auf ein armutsvermeidendes Niveau gefordert. Der gesetzliche Mindestlohn war bereits bei seiner Einführung im Jahr 2015 mit damals 8,50 Euro zu niedrig bemessen. Der Paritätische Gesamtverband hat vor diesem Hintergrund die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 als dringend notwendigen und längst überfälligen Schritt ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen der Tätigkeit der Mindestlohnkommission ist der Mindestlohn hingegen zuletzt mit der Erhöhung auf 12,41 Euro bzw. 12,82 Euro zu geringfügig angehoben worden. Kritisch ist zudem zu bewerten, dass als Grundlage der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro/Zeitstunde bzw. 12,82 Euro der damals nicht aktuelle Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro verwendet wurde und nicht der zu diesem Zeitpunkt geltende Mindestlohn von 12 Euro. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro wäre vor diesem Hintergrund ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Erwerbsarmut.
Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro haben rund 5,8 Millionen Jobs profitiert. Dies ist ein erheblicher sozialpolitischer Erfolg, der sich als steigende Kaufkraft auch positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt auswirkt. Zudem sank der Niedriglohnsektor bundesweit innerhalb eines halben Jahres im Oktober 2022 um 1,5 Millionen Jobs von 19 Prozent auf 15 Prozent.
Der gesetzliche Mindestlohn sollte nach Ansicht des Paritätischen zumindest so aus-gestaltet sein, dass eine in Vollzeit beschäftigte Person nicht in Einkommensarmut leben oder ergänzende Leistungen der Grundsicherung zur Deckung der Bedarfe in Anspruch nehmen muss. Dies ist aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung von Verwerfungen im Verhältnis von Wirtschaft und Sozialstaat geboten. Ein Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro/Stunde erfüllt diese normativen Minimalstandards: Mit einer Vollzeitbeschäftigung (38 Stunden) verdient eine beschäftigte Person 2.050 Euro brutto monatlich und 1.502 Euro netto; Wohngeld kommt ergänzend hinzu. Damit liegt das Nettoeinkommen über der Armutsschwelle (2024: 1.378 Euro netto/Monat). Der Nettolohn liegt zudem rund 519 Euro oberhalb des durchschnittlichen Bedarfs im SGB II (2024: 1.000 Euro/Monat).
Der Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro ist hingegen zu niedrig, um Arbeitnehmer*innen vor Altersarmut zu schützen. Auch nach 45 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung reichen die rentenrechtlichen Anwartschaften selbst mit Grundrentenzuschlag nicht, um eine Altersrente zu erreichen, die oberhalb der Armutsschwelle (2024: 1.378 Euro, alleinlebende Person) liegt. Insofern gibt es aus sozialpolitischer Perspektive einen erkennbaren Bedarf zu weiteren Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns.
Der Paritätische Gesamtverband regt an, dass die Mindestlohnkommission im Rahmen ihrer Prüfungen und Gesamtabwägungen die Vermeidung von Altersarmut bei langjähriger Beschäftigung als Kriterium aufnimmt und mit beachtet.
Die vollständige Stellungnahme ist dieser Information beigefügt.
Dokumente zum Download
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns (79 KB)
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Weitere Informationen zum Thema „Arbeitsmarktpolitik“ im Paritätischen Gesamtverband
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