Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 880
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Der Paritätische Gesamtverband hat zu einem Referententwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetz Stellung genommen. Mit dem Entwurf soll die Möglichkeit, bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren eingebürgert werden zu können, abgeschafft werden. Der Paritätische kritisiert dieses Vorhaben und fordert stattdessen Änderungen am Staatsangehörigkeitsgesetz, die den Ausschluss besonders vulnerabler Personengruppen von der Anspruchseinbürgerung aufheben.
Durch die Regelung gem. § 10 Abs. 3 StAG ist es bisher möglich die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, wenn sich eine Person drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten und "besondere Integrationsleistungen" erbracht hat, uneingeschränkt unterhaltsfähig ist und über C1-Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Besondere Integrationsleistungen umfassen beispielsweise besondere schulische und berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement. Diese Regelung soll nun gestrichen werden.
Der Paritätische nimmt hierzu wie folgt Stellung:
- Der Verband lehnt den im Referententwurf genutzten Begriff der "Turboeinbürgerung" ab, da er den Eindruck erweckt, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 10 Abs. 3 StAG wäre von verminderter Qualität.
- Die in § 10 Abs. 3 StAG genannten Voraussetzungen sind Ausweis eines erfolgreich abgeschlossenen Integrationswegs und eine Einbürgerung auch nach bereits drei Jahren daher nicht zu beanstanden.
- Eine Abschaffung ist auch deshalb abzulehnen, da sie sich negativ auf die Gewinnung von Fachkräften auswirken dürfte, wie selbst die Bundesregierung in der Begründung des Referentenentwurfs einräumt.
- Ersichtlich ist auch nicht, wie dem im Referententwurf benannten Abstandsgebot zum Aufenthaltsrecht durch die Regelung besser Rechnung getragen werden sollte, da u.a. Privilegierungen für Fachkräfte diesen die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis mit kürzeren oder keinen Voraufenthaltszeiten erlauben.
Sollte die Abschaffung dennoch wie vorgesehen beschlossen werden, fordert der Paritätische eine Übergangsregelung, die es ermöglicht, bereits vor Inkrafttreten der Regelung gestellte Anträge auf Einbürgerung nach der derzeit geltenden Rechtslage zu bewilligen.
Darüber hinaus weist der Paritätische darauf hin, dass die in der vorigen Reform abgeschafften Ausnahmen von der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts wiederhergestellt werden sollten. Ohne solche Ausnahmen würden auch weiterhin Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen, aber auch ältere Menschen sowie Alleinerziehenden dauerhaft von der Möglichkeit einer Einbürgerung ausgeschlossen.
Der Referentenentwurf wie auch die Stellungnahme sind rechts verlinkt.
Dokumente zum Download
Referentenentwurf zur Änderung des StAG (46 KB)
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Referentenentwurf (72 KB)
Foto:
©Staatsangehörigkeitsgesetz