Veröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 893
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat am 24. Juni 2025 dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführt.
Zum Hintergrund führt das BMBFSFJ in seiner Pressemitteilung aus:
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken. Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen. Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg--266228
Zur fachlichen Arbeit des Paritätischen zum Thema:
Der Paritätische Gesamtverband hat am 25. April 2025 im Verbandsrat eine Position zum Schutz von Sexarbeiter*innen verabschiedet. Das Papier bildet Grundzüge des innerverbandlichen Austauschs ab. Den Verband eint, dass er ein generelles Sexkaufverbot kritisch sieht und dass es den menschenrechtlichen Schutz von Sexarbeitenden/Prostituierten zu stärken gilt. Gleichermaßen sei an dieser Stelle aber auch darauf hingewiesen, dass es in den dort aufgezeigten Punkten vereinzelt auch Stimmen gibt, die die aufgezeigten Linien zwar bejahen, sich jedoch noch eine restriktivere Handhabung zum Schutz der Sexarbeitenden/Prostituierten wünschen.
Entscheidend ist für den Paritätischen, selbstbestimmte Sexarbeit/Prostitution von Zwangsprostitution und Menschenhandel zu unterscheiden. Zwangsprostitution und Menschenhandel sind strikt zu bekämpfen. Selbstbestimmte und freiwillige Sexarbeit gilt es jenseits ideologischer Debatten zu akzeptieren und zu entstigmatisieren. Entsprechende Unterstützungsstrukturen und Angebote für Personen, die Sexarbeit/Prostitution ausüben, müssen gestärkt werden.
Dokumente zum Download
Paritätische Position zum Schutz von Sexarbeiter*innen (84 KB)
Foto:
©BMFSFJ