pariselbstVeröffentlichungen des Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 913

Redaktion

Berlin (Weltexpresso)  - Der von der Bundesregierung eingebrachte Vorschlag sieht vor, dass in den Datensatz für das Meldewesen drei neue Datenblätter zum früheren Geschlechtseintrag aufgenommen werden. Der Paritätische Gesamtverband steht dem Vorhaben der Bundesregierung kritisch gegenüber.


Die Datenblätter sollen die Speicherung des Geschlechtseintrags vor der Änderung nach § 2 SBGG (Datenblatt 0702), das Datum der Änderung des Geschlechtseintrags (Datenblatt 0703) sowie die Behörde, die die Änderung des Geschlechtseintrags vorgenommen hat und das Aktenzeichen (Datenblatt 0704) festlegen. Diese Datenblätter sollen auch in die Rechtsverordnungen zum Bundesmeldegesetz aufgenommen werden. Laut der Bundesregierung soll qualitativer Nutzen der Änderung sein, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen geändert haben, in verschiedenen amtlichen Registern und amtlichen Informationssystemen weiterhin identifiziert werden können und ihre Identität nachvollziehbar ist. Als Beispiele werden insbesondere das Bundeszentralamt für Steuern und die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung aufgeführt. Alles in allem soll durch diese Initiative des Bundesgesetzgebers eine Ausweitung der Weitergabe der Datenfelder zu den früheren Vornamen erfolgen.

Das Tätigwerden der Bundesregierung in dieser Sache ist im Zusammenhang mit der entsprechenden Passage im Koalitionsvertrag zu sehen, bei der es um die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen geht (S. 104).

Der Paritätische hat zu diesem Vorhaben die Stellungnahme anbei übermittelt.

Dokumente zum Download

Stellungnahme Referentenentwurf_ Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen (86 KB)

Foto:
©