Paritätischen Gesamtverbandes, Teil 949
Redaktion
Berlin (Weltexpresso) - Am 12. September fand das erste Stakeholder-Gespräch der Kommision Sozialstaatsreform (KSR) statt. Dabei wurden u.a. die sechs Spitzenverbände der Wohlfahrt von der Kommission angehört. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat - dem Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD folgend - am 21. August 2025 eine Kommission zur Sozialstaatsreform eingesetzt. Anders als der Name vermuten lässt, soll die Kommission keine übergreifende Betrachtung zu den einzelnen Systemen der sozialen Sicherung und ihrer Schnittstellen unternehmen. Sie soll sich vor allem den steuerfinanzierten Leistungen widmen und insbesondere das Wohngeld, den Kinderzuschlag, die Sozialgesetzbücher II und XII sowie ggf. Unterhalts-vorschuss und Elterngeld einbeziehen.
Der Paritätische hat früh, auch gemeinsam mit der (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), auf eine Beteiligung der Stimmen der Praxis, u.a. der Sozial- und Wohlfahrtsverbände gedrängt, leider ohne Erfolg. Der Sozialstaatskommission gehören ausschließlich neun Vertretungen von Bundesministerien auf Abteilungsleitungsebene, fünf Ländervertretungen und drei Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände sowie Abgeordnete der Regierungsfraktionen an. Sozialpartner, Sozialverbände und Wohlfahrtsverbände sollen hingegen lediglich durch die Möglichkeit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen und in Stakeholder-Gesprächen zu Beginn des Prozesses einbezogen werden. Der Paritätische hat dies massiv kritisiert.
Am 12. September fand das erste Stakeholder-Gespräch statt, bei dem jeder der Wohlfahrtsverbände jeweils 10 Minuten für einen Input hatte. Anschließend gab es Raum für Nachfragen der Kommissionsmitglieder und Reaktionen darauf.
Die aktuelle öffentlichen Debatte im Vorfeld erweckt den Eindruck, dass der Auftrag der Kommission vor allem in Einsparungen zu Lasten der Ärmsten besteht. Der Paritätische sieht seine Aufgabe deshalb u.a. darin, Daten und Argumente gegen Leistungskürzungen zu liefern und zudem Vorschläge für Entbürokratisierung zu liefern, von denen gleichermaßen das Verwaltungsperson sowie die Leistungsberechtigten profitieren.
Katja Kipping setzte beim Stakeholder-Gespräch für den Paritätischen in ihrem zehnminütigen Input folgende Schwerpunkte:
1. Eingliederung in Arbeit finanziell absichern und Deckungsfähigkeit mit BA-Verwaltungsbudget beenden,
2. Wohnarmut: Sparen durch Mieterschutz statt durch zu niedrigen KdU-Pauschalen,
3. Verschärfung von Armut entgegenwirken,
4. Sanktionen kontraproduktiv für nachhaltige Vermittlung
5. Doppelte Kosten der Unterkunft bei Gewaltschutz/Frauenschutzhäusern
6. Vorschläge für Entbürokratisierung wie Bagatellgrenze und Wechsel zur vertikalen Einkommensberechnung etc.
Das gesamte Statement ist als PDF-Dokument abrufbar.
Während der Session, an der der Paritätische angehört wurde, entstand der Eindruck, dass auch innerhalb der Kommission noch offen bzw. umkämpf ist, ob sie lediglich Einsparvorschläge ( zu Lasten der Leistungsberechtigten) zusammentragen oder doch grundlegende Verbesserungen für Leistungsberechtigte und Verwaltungspersonal im Sinne der Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung erarbeiten.
Neben den grundlegenden Kontroversen z.B. zu Sanktionen gab es vor allem Nachfragen zu den Themen Arbeitsmarktintegration, zu Möglichkeiten, wie der Anstieg der Wohnkosten begrenzt werden kann und wie Behördenstrukturen anders organisiert werden könnten.
Dokumente zum Download
ParitaetischerInput-bei-KSR.pdf (95 KB)
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